Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 109, Nr. 22, 16.11.2019, (2515) bing zu werten und kann entsprechend für P. ernsthafte Konsequenzen im Rahmen eines möglichen Rechtsstreits nach sich ziehen. Die Etablierung eines Praxiskonzepts hat nicht zuletzt den Sinn, Patienten ein gleichbleibendes Behandlungsergebnis zu gewährleisten. Somit trägt M. mit ihrer Einstellung zur Gerechtigkeit bei, was aber paradoxerweise dazu führt, dass sie selbst ungerecht behandelt wird. Wahrhaftigkeit: Dr. B. hat bereits im Einstellungsgespräch sein Therapiekonzept als unabdingbar dar- gestellt. P. hat die Stelle im Wissen um diese Tatsache angetreten. Sofern er im Rahmen von Fortbildungen, kollegialen Gesprächen oder dergleichen zu abweichenden Ansich- ten bezüglich der Notwendigkeit von Kof- ferdam gekommen sein sollte oder seine Therapiefreiheit vermehrt in den Vorder- grund stellen möchte, wäre eventuell eine Umstellung in einem Gespräch mit Dr. B. abzuklären gewesen. Ein Abweichen vom etablierten Therapiekonzept bedeutet in diesem Fall ein Hintergehen von Dr. B., was durch die unverhohlene Drohung gegen- über M. noch verstärkt wird. M. hat P. dezent auf die Abweichung hin- gewiesen und ihm die Möglichkeit zur Ver- haltenskorrektur gegeben. Als Angestellte der Praxis Dr. B. fühlt sie sich dem Praxis- konzept verpflichtet und sollte auf dessen Einhaltung drängen. Fazit P. verstößt mit seinem Handeln gegen die Prinzipien der Patientenautonomie, der Gerechtigkeit und der Wahrhaftigkeit. Vor Umstellung des Behandlungsprotokolls wäre ein klärendes Gespräch mit Dr. B. dringend notwendig gewesen. Das An- bieten zweier Behandlungsschienen in der gleichen Praxis kann durchaus funktionie- ren, sofern diese offen intern und extern kommuniziert werden. Sofern keine Einigung erfolgt wäre, wären für P. zwei mögliche Optionen verblieben: 1. das Beibehalten des tradierten Systems der Praxis oder 2. das Verlassen der Praxis, um das ab- weichende System in den eigenen Behand- lungen anzuwenden. M. würde ich – gerade wegen der ausge- sprochenen Drohung – empfehlen, mit Dr. B. zu sprechen und ihn sowohl von den durch P. angewandten Behandlungs- methoden als auch insbesondere von den Drohungen ihr gegenüber in Kenntnis zu setzen. Dr. med. dent. Dirk Leisenberg Ringstr. 52b 36396 Steinau leisenberg@ak-ethik.de Foto: privat 00 kg 700 N/cmò Bruxismus strapaziert LuxaCam schützt natürlich Die Herausforderung: Bruxismus Die Antwort: Kaufllchen Veneers aus LuxaCam Composite Die mechanischen Eigenschaften des CAD/CAM Materials wurden so optimiert dass sie den natürlichen Eigenschaften des Zahns bestmöglich entsprechen Spannungen imMaterial verstlrkte Abrasion am Gegenkiefer und Beschldigungen der Antagonisten können so vermieden werden Das Ergebnis: Schutz für den Zahn Entspannung für Ihre Patienten LuxaCam Composite Von DMG www dmg dental com/luxacam composite 33

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