Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 109, Nr. 22, 16.11.2019, (2563) Prozent der Frauen und 41 Prozent der Männer an erster Stelle „strahlend weiße, gesunde Zähne” und sind bereit, dafür Geld auszugeben. Und das Datingportal „Par- ship“ lässt verlauten, dass beim Flirten als Hauptursache unangenehmer Mund- geruch (87 Prozent der Nennungen) und schlechte Zähne (70 Prozent) stören. Es ließen sich an dieser Stelle noch ein Viel- zahl weiterer Statistiken anmerken. Als Schlussfolgerung ist jedoch erlaubt, dass der Zahnarzt zunehmend nicht mehr „nur“ für die Funktion des Kauorgans und für den Er- halt der Mundgesundheit zuständig ist, sondern auch für die Ästhetik und den fri- schen Atem. Hier gibt die seit dem 1.1.2013 auch in Deutschland gültige EU-Kosmetikrichtlinie den Zahnärzten neue Möglichkeiten – nämlich das „Monopol“ auf Bleaching- leistungen. Im Bereich ästhetische Kiefer- orthopädie oder Zahnersatz gilt nach wie vor die „Verschreibungspflicht“ des Zahn- arztes: BEB- und BEL-Leistungen dürfen nur über einen Zahnarzt dem Patienten in Rech- nung gestellt werden. Das schützt den Patienten einerseits vor „Wild-West-Methoden“ und ermöglicht an- dererseits, in der Praxis zusätzliche Umsatz- säulen im Bereich 2. Gesundheitsmarkt auf- zubauen. Diese wären beispielweise: \ Bleaching \ Ästhetische Zahnmedizin \ Ästhetische KFO \ Spezielle Angebote für Silver Ager \ Angebote für pflegende Angehörige Gerade im Bereich der ästhetischen Kiefer- orthopädie ist in den vergangenen Monaten eine rege Nachfrage in der Bevölkerung zu verzeichnen. Auch hier gibt es bereits sinnhafte Lösungen für den Einsatz durch niedergelassene Zahnärzte, mit denen das Leistungsspektrum der Praxis kompetent vergrößert werden kann. Sie könnten Ihr Leistungs- spektrum verändern Die Zahnmedizin hat sich verändert und wird sich weiter verändern. Eine Anpassung des Leistungsspektrums um die Themen des zweiten Gesundheitsmarktes wird sich für die Zahnärzte in den meisten Fällen nicht vermeiden lassen. Die Lösung liegt in der smarten Zahnmedizin,. Diese bedient die Wünsche der Patienten für eine ästhetische und nachgefragte Zahnmedizin im Sinne der Praxis und im Rahmen des Gesundheits- auftrags! In diesem Sinne … Ihr Christian Henrici Henrici@opti-hc.de www.opti-hc.de Mit der Erfahrung aus mehr als 2.800 umfassenden Mandaten in zehn Jahren beantwortet der Praxisexperte und Hauptgesell- schafter von „OPTI health consulting GmbH“ Fragen von Man- danten und Lesern zum Unternehmen Zahnarztpraxis. Der Einblick in seinen „Praxis“-Alltag soll Lösungsansätze auf- zeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich begegnen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst ent- stehen zu lassen. \ Henrici hilft – der Praxisflüsterer Fotos: [M] nosorogua/martialred-Fotolia.com/zm-mg 81

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