Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

zm 109, Nr. 23-24, 1.12.2019, (2706) Z ä PP Das Zahnärzte-Praxis-Panel ist die bundes- weite Datenerhebung zur wirtschaftlichen Situation und zu den Rahmenbedingungen in Zahnarztpraxen. Mehr als 38.000 Praxen haben dafür bereits einen Fragebogen er- halten. Haben Sie auch bereits Post vom Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) bekommen? Dann sind Sie herzlich eingeladen, bei der Erhebung mitzumachen. Zur Erinnerung: Ziel des Zahnärzte-Praxis- Panels ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datenbasis über die Rahmen- bedingungen vertragszahnärztlicher Tätig- keit und für die Weiterentwicklung der ver- tragszahnärztlichen Vergütung zu schaffen, die als Argumentationsbasis in den Honorar- verhandlungen mit den Krankenkassen herangezogen werden kann. Hierfür ist eine hohe Beteiligung der Vertragszahn- ärzte an der Befragung notwendig. Das Zi hat am 11. November 2019 an diejenigen Zahnarztpraxen ein Erinnerungsschreiben geschickt, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht an der Erhebung teilgenommen haben. Vier praxisrelevante Vorteile Der Fragebogen umfasst drei Bereiche: Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die Angaben zur Kosten- struktur ist die Einbindung des Steuer- beraters oder einer verwandten Berufs- gruppe unbedingt erforderlich. Das Zentral- institut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) stellt den Steuerberatern dafür kosten- lose Software-Tools bereit, um eine weit- gehend automatisierte Aufbereitung der Finanzdaten zu ermöglichen. Die KZBV und die KZVen sind sich sehr wohl bewusst, dass die Bearbeitung der Unterlagen mit nicht unerheblichem Auf- wand für die teilnehmenden Zahnärzte und Zahnärztinnen verbunden ist. Doch die Teilnahme bringt auch praxisrelevante Vorteile: ZäPP-Abgabetermin bis Ende Januar 2020 verlängert Mitmachen lohnt sich! Seit Anfang September läuft die zweite Runde der bundesweiten Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur der vertragszahnärztlichen Praxen – des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP). Die ursprüngliche Frist für die Einreichung der ausgefüllten Erhebungsunterlagen (30. November) ist nun verlängert worden. Neuer Termin: 31. Januar 2020. Teilnehmen lohnt sich! Denn: Ihre Daten tragen zur Weiterentwicklung der vertragszahnärztlichen Versorgung bei. Die erste Erhebungswelle des ZäPP in 2018 war bereits ein voller Erfolg, nicht nur was den Rücklauf, sondern auch was die Qualität der Daten angeht. Das in Kürze erscheinende KZBV-Jahrbuch 2019 wird Ergebnisse der ersten Erhebungs- welle enthalten. Hier einige Kennzahlen zur Repräsentativität der Stichprobe: \ In der ZäPP-Stichprobe gibt es 82,3 Pro- zent Einzelpraxen und 17,7 Prozent Berufs- ausübungsgemeinschaften (BAG). Zum Ver- gleich: Von allen Praxen in Deutschland sind 82,4 Prozent Einzelpraxen und 17,6 Prozent BAG. Die Struktur von Stichprobe und Grundgesamtheit ist also nahezu identisch. \ Ähnlich sieht es bei den angestellten Zahnärzten aus: In der ZäPP-Stichprobe gibt es durchschnittlich 0,26 angestellte Zahn- ärzte je Praxis. In allen Praxen Deutschlands beträgt die durchschnittliche Anzahl ange- stellter Zahnärzte 0,27. \ Auch beim Alter gibt es eine hohe Über- einstimmung: Das Durchschnittsalter der Praxisinhaber liegt in der ZäPP-Stichprobe bei 52,2 Jahren. Für alle Vertragszahnärzte in Deutschland beträgt das Durchschnittsalter 52,7 Jahre. \ Bezieht man zusätzlich die angestellten Zahnärzte ein, liegt das Durchschnittsalter aller Zahnärzte in der ZäPP-Stichprobe bei 50,2 Jahren, imUnterschied zu 50,6 Jahren in Deutschland insgesamt. \ Die bereits in den Rohdaten ausgezeich- nete Repräsentativität wird zusätzlich erhöht durch ein komplexes Hochrechnungsverfah- ren, das sich auf Daten der KZVen stützt. Hohe Repräsentativität der Erhebung 2018 88 Politik

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