Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 110, Nr. 1-2, 16.1.2020, (12) NEWS NEUE BROSCHÜRE ÜBER NEUE GKV-LEISTUNGEN MEHR PRÄVENTION FÜR MENSCHEN MIT PFLEGEBEDARF Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahn- ärztekammer (BZÄK) haben eine neue Broschüre zum Thema „Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung“ herausgegeben. Die neue Broschüre, die zusammen mit mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erstellt wurde, informiert über spezielle zahnärztliche Leistungen, die von der GKV übernommen werden – in der Zahnarztpraxis, aber bei Bedarf auch in der Wohnung der Patienten, einer Wohngemeinschaft oder in einer Pflegeeinrichtung. Neben den regelhaften Vorsorgeuntersuchungen werden zusätzliche zahnärztliche Leistungen – zum Beispiel die Erhebung des Mundgesund- heitsstatus, die Aufklärung über richtige Zahn- und Mundpflege und die Entfernung von Zahnstein – von den gesetzlichen Krankenkassen einmal im Kalenderhalbjahr bezahlt. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen zu senken sowie die Mundgesundheit der Betroffenen zu erhalten und zu verbessern. Ihr Schwerpunkt liegt auf der zahnärztlichen Prävention. Patienten, Angehörige und Pflegekräfte erfahren in der Broschüre auch, wo und wie sie diese Leistungen beantragen können. Zudem wird erläu- tert, welche Behandlungen vor Ort möglich sind, wann der Transport in eine Praxis erforderlich ist und wie die gesetzlichen Regelungen zu Krankenfahrten und -transporten aussehen. Mehr unter www.kzbv.de und www.bzaek.de . Zahnarztpraxen können über die Website der KZBV kostenlose Druckexemplare für die Auslage im Wartezimmer bestellen. ck/ll/pm G-BA-BESCHLUSS KASSE ZAHLT KÜNFTIG TAXIFAHRT FÜR GEHANDICAPTE ZUM ARZT Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine langjährige Forderung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) um- gesetzt: Für mobilitätseingeschränkte Versicherte ist die Krankenbeförderung zur ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Behand- lung künftig automatisch von der Krankenkasse genehmigt. Damit hat der G-BA aus Sicht der KZBV die Krankenbeförderung für Pfle- gebedürftige (Pflegegrad 3–5), Menschen mit Beeinträchtigung (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) und Patienten mit einer vergleich- baren Mobilitätsbeeinträchtigung erheblich erleichtert. „Die Vertragszahnärzteschaft begrüßt es sehr, dass mit dem Beschluss unsere langjährige Forderung endlich umgesetzt worden ist und der Zugang zur Krankenbeförderung deutlich vereinfacht wird“, kommentierte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, den Beschluss. „Das bislang aufwendige Genehmigungsverfahren war für die besonders betroffenen Patientengruppen sowie für die verordnenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ein unnötiges bürokratisches Hemmnis“, erläuterte Eßer weiter. Im Zusammenspiel mit den von der KZBV initiierten besonderen Präventionsleistungen nach § 22a SGB V für diese Patientengruppen ist die nun beschlossene Verfahrenserleichterung ein weiterer wichtiger Baustein, um die Versorgung weiter zu verbessern.“ ck/pm Die geänderte Krankentransport-Richtlinie tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung durch das BMG einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. VMF UND AAZ EINIGEN SICH MEHR GELD FÜR DIE ZFA! Zum Januar 2020 erhöhten sich die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Ham- burg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe in den ersten drei Berufsjahren um 152,50 Euro und im vierten bis sechsten Berufsjahr um 133 Euro. Je nach Berufsjahr betragen die weiteren Steigerungen zwischen 3,8 und 4,8 Prozent (Laufzeit 18 Monate). In einer zweiten Stufe werden die Gehälter bis zum 15. Berufsjahr ab dem 1. Juli 2021 um linear 3 Prozent angehoben (Laufzeit 12 Monate). Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen vereinbart. Um jeweils 70 Euro sind die monatlichen Ausbil- dungsvergütungen gestiegen und betragen nun seit Jahresbeginn 2020 im ersten Ausbildungsjahr 870 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 910 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 970 Euro. Auf dieses Ergebnis hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) für ZFA und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) – am 27. November in Hamburg geeinigt. „Mit diesem Abschluss haben wir bei den Anfangsgehältern ei- nen Bruttostundenlohn von 12,09 Euro erzielt“, er- klärt Carmen Gandila, Verhandlungsführerin im VmF. „Dieser deutliche Sprung ist wichtig, um dem Beruf wieder Attraktivität zu verschaffen. Denn der Fachkräftemangel ist extrem.“ ck/pm Die Gehaltstabellen finden Sie auf www.vmf-online.de/zfa-tarife.

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