Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02
zm 110, Nr. 1-2, 16.1.2020, (77) strukturiert werden mit eigenen Kursen für alle zahnmedizinischen Fachgebiete, um nur einige der Auf- gaben zu nennen. SELBST DIE FINANZIERUNG IST NOCH OFFEN Dies alles wäre selbst unter genau definierten Rahmenbedingen eine Herkulesaufgabe. Leider wurden vom Bund und zum Teil auch von den Län- dern diese Rahmenbedingungen noch nicht geschaffen. Im Gegenteil, es ist noch alles offen. Derzeit liegt weder ein Plan für eine Finanzierung vor, noch wurde der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen im Zahnmedizin- studium abschließend definiert. Somit fehlen gegenwärtig immer noch Schlüsselvoraussetzungen, um über- haupt einen validen Studienplan für ein neues Zahnmedizinstudium zu erstellen. Was auf den ersten Blick eine große Chance zur stetigen Ver- besserung der zahnmedizinischen Aus- bildung zu sein schien, ist mit den aktuellen Gegebenheiten in dieser Form noch gar nicht umsetzbar. Es ist so, als ob ein Restaurant in kür- zester Zeit neu eingerichtet und ausge- stattet werden soll, ohne dass man die Raumgröße, die Zahl der Gäste und Mitarbeiter und das zur Verfügung stehende Kapital kennt. Lediglich die einzelnen Menügänge sind ober- flächlich beschrieben. Klingt nach Imbissbude. Ist das unser Anspruch an die Ausbildung eines künftigen Zahn- arztes? Vor dem Hintergrund dieser Ent- wicklung fand zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch am 6. Dezember in Frankfurt ein Workshop des Arbeits- kreises für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ) und des Ausschusses Zahnmedizin der Gesellschaft für Medizinische Ausbil- dung (GMA) zur Einführung der neuen ZApprO statt, der durch die Vereini- gung der Hochschullehrer Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) unterstützt wurde. Die TeilnehmerIn- nen kamen aus fast allen Standorten mit zahnmedizinischer Ausbildung, ebenso waren je ein Vertreter vom Bundesverband der Zahnmedizinstu- dierenden und der Bundeszahnärzte- kammer anwesend. Die Diskussion zeigte nochmals stand- ortübergreifend, dass die Entwicklung eines Studienplans auf Basis der neuen Approbationsordnung eine enorme Herausforderung ist – bislang wurde weder der zeitliche und personelle Umfang der in der ZApprO vor- gesehenen Lehre präzisiert noch die absolut notwendige substanzielle Finanzierung der darin festgelegten Veränderungen geklärt. Neben vielen Ideen und Informationen zur inhalt- lichen und strukturellen Umsetzung der geplanten integrierten Phantom- und Behandlungskurse und der neuen fächerübergreifenden Querschnitts- bereiche beschäftigte sich ein nicht un- erheblicher Teil der Debatte mit den Optionen für das Szenario, dass die notwendige Finanzierung durch Bund und Länder politisch nicht umgesetzt wird. Dass dies keine hypothetische Überlegung war, bestätigte sich bereits kurz nach dem Treffen. SO IST DIE VERBESSERUNG DER AUSBILDUNG IN GEFAHR So beschäftigt sich der Ausschuss für das zentrale Verfahren – Angelegenheiten des Kapazitätsrechts (AZV-KAP) der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) – mit der Festsetzung eines neuen Curri- cularnormwerts (CNW) für die Zahn- medizin, der den Umfang des gesamten Lehraufwands definiert und die Basis für die Finanzierung der Fakultäten darstellt. Die Universitäten wurden am 9. Dezember aufgefordert, bis Anfang Januar eine Stellungnahme zu einem bereits politisch und finanziell adap- tierten Entwurf eines Beispielstudien- plans zu geben. Dieser Beispielstudien- plan ignorierte die Vorschläge des Medizinischen Fakultätentages (MFT), der Vereinigung aller Medizinischen Fakultäten in Deutschland. So wurde die geforderte Gleichbehandlung der Praktika in der Medizin und Zahn- medizin wieder zurückgenommen. Wie kann eine sinnhafte Begründung dafür lauten, dass Studierende der Me- dizin und auch der Zahnmedizin im Praktikum der Chemie, der Physik oder der Anatomie eine fast doppelt so hohe Betreuung benötigen wie in einem Phantomkurs der Zahnmedizin, bei dem sie an einer komplexen Simu- lationseinheit diagnostische und therapeutische Maßnahmen erlernen, Foto: AdobeStock_neurobite PD DR. YVONNE WAGNER Vizevorsitzende Arbeitskreis für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ), Spezialistin für Kinder- und Jugendzahnheilkunde (DGKiZ), Sektion Präventive Zahnheilkunde und Kinder- zahnheilkunde, Poliklinik für Kieferorthopädie, Universitätsklinikum Jena Yvonne.Wagner@med.uni-Jena.de PD DR. MED. DENT. ALEXANDER RAHMAN MME, Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Präventive Zahnheilkunde rahman.alexander@mh-hannover.de PROF. DR. DR. NORBERT KRÄMER Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Gießen; Poliklinik für Kinderzahnheilkunde norbert.kraemer@dentist.med.uni-giessen.de PROF. DR. PETRA HAHN Universitätsklinikum Freiburg, Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie petra.hahn@uniklinik-freiburg.de PROF. DR. ELMAR HELLWIG Ärztlicher Direktor, Klinik für Zahnerhaltungs- kunde und Parodontologie, Freiburg elmar.hellwig@uniklinik-freiburg.de DR. ANDREAS SÖHNEL Vorsitzender Ausschuss Zahnmedizin der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA); Poliklinik für zahnärztliche Prothetik, Alterszahnheilkunde und medizinische Werkstoffkunde, Greifswald DR. MICHAEL FRANK Präsident der European Regional Organisation (ERO) der World Dental Association (FDI); Präsident der Landeszahnärztekammer Hessen, Frankfurt am Main PD DR. DIPL.-PSYCH. VOLKHARD FISCHER Studiendekanat, Bereich Evaluation & Kapazität, Medizinische Hochschule Hannover fischer.volkhard@mh-hannover.de PROF. DR. DR. DR. ROBERT SADER Präsident Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK); Klinik für Mund-, Kiefer-, Plastische Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Frankfurt PROF. DR. HANS-JÜRGEN WENZ Vorsitzender Arbeitskreis für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ); Klinik für Zahnärztliche Prothetik, Propädeutik und Werkstoffkunde, Medizinische Fakultät der Christian-Albrechts Universität zu Kiel hjwenz@proth.uni-kiel.de | 79
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