Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03
zm 110, Nr. 3, 1.2.2020, (136) KRITIK AM KONZEPT IST WAHRHEITSGEMÄß Aligner-Anbieter scheitern erneut vor Gericht Die Aligner-Anbieter DrSmile und PlusDental (früher Sunshine Smile) sind vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Warnungen vor ihren Geschäftsmodellen verbieten zu lassen. Die Kritik an ihren Konzepten ist den Richtern zufolge aus kieferorthopädischer Sicht gerechtfertigt und wahrheits- gemäß. SCHLESWIG-HOLSTEIN WEIST PLUSDENTAL IN DIE SCHRANKEN Wie der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) meldet, hatte PlusDental in Schleswig-Holstein nach Kooperationspartnern gesucht. Diesen Umstand nahm die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zum Anlass, ihre Mit- glieder vor möglichen berufsrechtlichen Risiken einer Kooperation mit gewerblichen Anbietern zu warnen. Die bekannten Kooperationsmodelle könnten aus Sicht der Zahnärztekammer gegen verschiedene berufsrechtliche Verbote verstoßen – insbesondere gegen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, das strafrechtlich auch als Beste- chung beziehungsweise Bestechlichkeit im Gesundheitswe- sen in §§ 299a, b StGB geahndet werden kann. Auch gegen das Gebot der gewissenhaften Berufsausübung könnte verstoßen werden. PlusDental hielt diese Informationen für herabwürdigend und wettbewerbswidrig und beantragte per einstweiliger Anordnung, der Zahnärztekammer derartige Informationen zu untersagen. Das Landgericht Kiel wies den Antrag bereits einen Tag später ohne mündliche Verhandlung zurück (Landgericht Kiel Beschluss vom 27. November 2019; Az.: 5 O 325/19, nicht rechtskräftig). Wie der BDK berichtet, stellten die Richter klar, dass es Aufgabe der Zahnärzte- kammer sei, ihre Mitglieder über neue Entwicklungen gesellschaftlicher und rechtlicher Art zu informieren. Insbesondere über Rechtsfragen müsse die Zahnärzte- kammer in hohem Maß mit der gebotenen Sachlichkeit und inhaltlichen Klarheit informieren, so dass ein Ein- schreiten der Kammer gegen ihre Mitglieder möglichst 14 | POLITIK
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