Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03

zm 110, Nr. 3, 1.2.2020, (138) NEWS HILFSWERK DEUTSCHER ZAHNÄRZTE ALTES ZAHNGOLD SICHER SPENDEN! Das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) infor- miert in einem neuen Flyer, wie Zahnärzte und Patienten sicher Altgold spenden können. Die Stiftung sammelt seit 1987 erfolgreich Zahn- Altgold für Lepra- und Notgebiete. So rät das HDZ davon ab, Sammeldosen für die Goldspenden aufzustellen, weil der Fiskus das anonyme Sammeln immer noch als steuer- pflichtige Einnahme sieht – was zu Rückfragen, Belegpflicht und Versteuerung führen könne. Das HDZ weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Zahngold eine wertvolle Spende bleibt, die für das Engagement benötigt wird und die der Patient dem Verein übermitteln kann. Im Gegen- zug erhält der Spender eine Spendenquittung. Den Flyer können Sie über hilfswerk-z@arztmail.de gebührenfrei anfordern oder auf der Website herunterladen. ck/LL/pm ROBERT KOCH-INSTITUT AKTUALISIERTE IMPFEMPFEHLUNGEN FÜR GESUNDHEITSPERSONAL Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) hat ihre Impf- empfehlungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen geändert. Betroffen sind die Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie gegen Varizellen. Die MMR-Impfung ist demnach für nach 1970 geborene Personen (einschließlich Aus- zubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in folgenden beruf- lichen Tätigkeitsbereichen indiziert: medizinische Einrichtungen (dazu gehören auch Zahnarztpraxen); Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material; Einrichtungen der Pflege; Gemeinschaftseinrichtungen; Einrichtungen zur gemeinschaft- lichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spät- aussiedlern sowie Fach-, Berufs- und Hochschulen. Die Impfung sollte mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff durchgeführt werden, rät die STIKO. Personen ohne frühere Lebendimpfung gegen MMR oder mit unklarem Impfstatus sollten zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen geimpft werden; Personen, die bisher nur einmal gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft worden sind, sollten eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen zur vorangegangen Impfung erhalten. Ziel ist laut STIKO, dass für jede Impfstoffkomponente (M–M–R) mindestens eine zwei- malige Impfung dokumentiert ist. Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen sollte sich nach der Komponente mit den bisher am wenigsten dokumentierten Impfungen richten. Eine Ausnahme gilt bei der Röteln-Impfung von Männern: Hier reicht für einen ausreichenden Impfschutz gegen Röteln eine einmalige Impfstoffdosis aus. Bei der beruflichen Varizellen-Impfempfehlung gleicht die STIKO die Tätigkeitsbereiche für die Indikation zur zweimaligen Varizellen-Impfung von sero-negativen Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) denen der beruflichen MMR-Impfempfehlung an. Laut Empfehlung existieren keine Sicherheitsbedenken gegen eine/weitere MMR-Impfung/en bei bestehender Immunität gegen eine der Komponenten. mg Grafik: HDZ Das HDZ lebt vom Engagement und Spenden vieler Menschen. Gerade das Spenden von Altgold ist dabei nach wie vor eine wichtige Quelle. Nur durch die besondere Spendenbereitschaft der Patienten kann das berufsständische Hilfswerk weiterhin in karitative Projekte investieren und die Lebensbedingungen vieler Bedürftiger weltweit verbessern. Weit über 1.000 Projekte in 60 Ländern im Wert von mehr als 33 Millionen Euro hat die Stiftung seit ihrer Gründung bereits realisiert. Sie steht seit mehr als zehn Jahren unter Schirmherrschaft der Bundes- zahnärztekammer. Spenden an: HDZ, Deutsche Apotheker- und Ärztebank IBAN: DE98300606010604444000, BIC: DAAEDEDDXXX Foto: AdobeStock_Guntar Feldmann 16 | NEWS

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