Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03
z m 110, Nr. 3, 1.2.2020, (145) Die BZÄK, der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) und ver.di hatten daher bereits 2018 eine Novellierung des Berufs- bildes ins Auge gefasst. So bekam das Bundesinstitut für Berufs- bildung (BiBB) den Auftrag, die künftigen Anforderungen – Veränderungsbedarf, Berufsstruktur, Prüfungsgestaltung, berufsprofilgebende Aspekte – zu untersuchen. Die Ergebnisse stellt das BiBB am 28. Februar vor. Um den ZFA-Beruf stärker bei den Schulabgängern bekannt zu machen, starteten zudem viele Kammern Ausbildungs- kampagnen. Gut so, denn nur wenige Berufe sind schließlich so gut zugänglich wie der der ZFA und bieten so gute Fortbil- dungsangebote: 2018 wurden laut Statistischem Jahrbuch der DAS BERUFSBILDUNGSGESETZ (BBIG) Ende November 2019 hat die Bundesregierung die Novel- lierung des BBiG beschlossen. Ziel war, die Attraktivität der dualen Ausbildung zu stärken und sie im Verhältnis zum Hochschulstudium wettbewerbsfähiger zu machen. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Mindestvergütung für Azubis Auszubildende erhalten ab jetzt eine Mindestausbildungs- vergütung. Sie beträgt im ersten Jahr monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im zweiten Jahr steigt die Mindest- vergütung um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent. Neue Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich Die beruflichen Fortbildungsstufen „Geprüfte Berufs- spezialistin“ heißen jetzt „Bachelor Professional“ und „Master Professional“. Titel wie Betriebswirtin, Wirtschafts- fachwirt oder Fachkauffrau entfallen. Meister dürfen sich zusätzlich „Bachelor Professional“ nennen. Durch die englischen Bezeichnungen wollen Regierung und Bundestag internationale Anschlussfähigkeit sichern. Mehr Möglichkeiten auf Teilzeitausbildung Bisher war Teilzeit nur für leistungsstarke Azubis zulässig, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Nun wird dieser Weg auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderung offen stehen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Freistellungsanspruch erweitert Der Bundestag hat den Freistellungsanspruch von Auszubil- denden erweitert. So müssen diese etwa nicht mehr am Tag vor ihrer schriftlichen Abschlussprüfung im Betrieb arbeiten. Einrichtung eines Nationalen Bildungsregisters wird geprüft Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, die Ein- führung eines nationalen Bildungsregisters zu prüfen, weil sich dadurch den Ländern zufolge Ausbildungsverläufe innerhalb des dualen Systems vollständig erfassen ließen – aus ihrer Sicht ist das notwendig für die Planung und Ordnung der Berufsbildung. DIE COMPACT–SERIE ÄSTHETISCHE IMPLANTOLOGIE 4Module zumzertifiziertenAdvanced-Status ↗ Prof. Dr. F. Beuer | 14.03.2020 | Berlin ↗ Prof. Dr. M. Stimmelmayr | 13.06.2020 | Cham ↗ Dr. C. Hammächer | 12.09.2020 | Aachen ↗ Priv.-Doz. Dr. A. Happe | 07.11.2020 | Münster DGI-SPECIAL KNOCHENREGENERATION 4 renommierte Experten | 4Workshops am28. 03.2020 | Frankfurt/Main ↗ BiologischeGrundlagen der Knochenregeneration Prof. Dr. R. Gruber, Wien ↗ Management der Extraktionsalveole Prof. Dr. R. Jung, Zürich ↗ Laterale und vertikale Knochenregeneration Prof. Dr. D. Buser, Bern ↗ Regenerative Therapie der Periimplantitis Prof. Dr. F. Schwarz, Frankfurt ↗ Workshops: Augmentation undNachhaltigkeit | Knochenschalentechnik undWeichgewebe- management | Strategien für die knöcherneRe- Augmentationnach Implantatverlust | Materialien für die knöcherneAugmentation des Kiefers. JETZT ONLINE BUCHEN: www.dgi-fortbildung.de DGI Fortbildung /Organisation · youvivoGmbH Tel. +49 (0) 89 55 05 209-10 · info@dgi-fortbildung.de Bei der DGI qualifiziere ich michweiter COMPACT-SERIE UND SPECIAL DIE EXTRA KURSE 2020 | 23
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