Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 03

zm 110, Nr. 3, 1.2.2020, (207) 10. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), K. d. ö. R., Köln und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), K. d. ö. R., Berlin vereinbaren Folgendes: 1. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich Implantologie werden für das Jahr 2020 um 3,0 % erhöht. 2. Die Gutachter- und die Obergutachtergebühren im Bereich Implantologie betragen ab dem 01.01.2020 Gutachten ohne Untersuchung des Patienten 106,72 EUR Gutachten mit Untersuchung des Patienten 134,45 EUR Obergutachten ohne Untersuchung des Patienten 227,31 EUR Obergutachten mit Untersuchung des Patienten 255,03 EUR 3. Diese Beträge sind bei allen Gutachten und Obergutachten anzusetzen, die ab dem 01.01.2020 erstellt werden. 4. Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Köln, Berlin 18.12.2019 Änderung der Vereinbarung über das Antrags- und Genehmigungs- verfahren sowie das Gutachterwesen bei implantologischen Leistungen (Anlage 7 BMV-Z), zuletzt geändert am 21.01.2019 mit Wirkung ab dem 01.01.2019, Änderung der Gebühren gem. Buchstabe C, Ziffer 1 Satz 1 BEKANNTMACHUNGEN | 85

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