Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04
zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (331) 6. Szenario: Mitteilung an die Krankenkasse, dass die Behandlung abgeschlossen ist \ Die Zahnarztpraxis informiert den Patienten, dass die kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen ist. \ Die Zahnarztpraxis erstellt einen Mitteilungsdatensatz an die Krankenkasse, dass die kieferorthopädische Behand- lung abgeschlossen ist. \ Der Mitteilungsdatensatz wird an die Krankenkasse übermittelt. \ Die Krankenkasse nimmt den Mitteilungsdatensatz zur Kenntnis und übernimmt die Angaben in ihr System. 7. Szenario: Mitteilung an die Krankenkasse, dass die Behandlung abgebrochen wurde \ Die Zahnarztpraxis informiert die Krankenkasse, dass die kieferorthopädische Behandlung abgebrochen wird. \ Die Zahnarztpraxis erstellt den Mitteilungsdatensatz mit der Angabe des Grundes für den Abbruch und übermittelt diesen an die Krankenkasse. \ Die Krankenkasse übernimmt die Angaben in ihr System. Die Krankenkasse setzt sich ggf. mit dem Versicherten in Verbindung. 8. Szenario: Mitteilung an den Patienten, dass die beabsichtigte Behandlung nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört (KIG-Einstufung < 3) \ Die Zahnarztpraxis informiert den Patienten, dass die beabsichtigte kieferorthopädische Behandlung nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört. \ Die Zahnarztpraxis erstellt einen Mitteilungsdatensatz an die Krankenkasse, dass die beabsichtigte kieferor- thopädische Behandlung nicht zur vertragszahnärztli- chen Versorgung gehört. \ Der Mitteilungsdatensatz wird an die Krankenkasse übermittelt. \ Die Krankenkasse nimmt den Mitteilungsdatensatz zur Kenntnis und übernimmt die Angaben in ihr System. 9. Szenario: Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten ein; Patient entscheidet sich für Zahnarzt 1 \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für die Behandlung bei Zahnarzt 1. \ Die Krankenkasse lehnt den Antrag von Zahnarzt 2 mit Begründungsziffer und ggf. mit Freitext ab. \ Das PVS informiert Zahnarzt 2 über die Ablehnung mit entsprechender Begründung (Schlüsseltabelle) und stellt die Information in der PVS zur Verfügung. 10. Szenario: Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten ein; Patient entscheidet sich für Zahnarzt 2 (Neuplanung) \ Zahnarzt 2 erstellt neuen Antragsdatensatz und übermittelt diesen für denselben Patienten an die Krankenkasse. \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für Behandlung bei Zahnarzt 2. \ Die Krankenkasse vermerkt die Patientenentschei- dung im Krankenkassensystem. Ein Widerrufdaten- satz (Antragsnummer, Datum und Begründungskenn- zeichen (keine weiterführende Behandlung)) ist an Zahnarzt 1 zu übermitteln, da Zahnarzt 1 bereits ein genehmigter Plan vorliegt und Zahnarzt 1 ggf. schon erbrachte Teilleistungen abrechnen kann. Das PVS informiert Zahnarzt 1 über den Abbruch und über- nimmt die Information in das PVS. \ Die Krankenkasse erstellt den Antwortdatensatz mit Genehmigungskennzeichen und übermittelt diesen an Zahnarzt 2. \ Das PVS informiert den Zahnarzt 2 über die Genehmigung, und die Daten werden in das PVS übernommen. 11. Szenario: Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten ein; Patient ent- scheidet sich für Zahnarzt 2 (Behandlerwechsel, Einstieg in die Behandlung) \ Versicherter entscheidet sich die Behandlung bei Zahnarzt 1 nicht fortzuführen und wechselt bei laufender Behandlung zu Zahnarzt 2. \ Zahnarzt 2 erstellt einen neuen Antragsdatensatz (mit Verweis auf die ursprüngliche Antragsnummer) mit einem Kennzeichen „Behandlerwechsel Planüber- nahme“, unter Angabe der Abschlagsnummer (ab dem Abschlagsquartal, ab dem der Einstieg in die Behandlung erfolgt). \ Ein Widerrufdatensatz (Antragsnummer, Datum und Begründungskennzeichen (keine weiterführende Behandlung)) ist an Zahnarzt 1 zu übermitteln, da Zahnarzt 1 bereits ein genehmigter Plan vorliegt und Zahnarzt 1 ggf. schon erbrachte Teilleistungen abrechnen kann. Das PVS informiert Zahnarzt 1 über den Abbruch und übernimmt die Information in das PVS. \ Zahnarzt 2 erhält einen Antwortdatensatz. 12. Szenario: Krankenkasse liegen zwei nicht genehmigte Pläne für denselben Patienten vor \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für Behandlung bei Zahnarzt 1. | 101
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