Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (332) \ Die Krankenkasse lehnt den Antrag von Zahnarzt 2 mit Begründungsziffer und ggf. mit Freitext ab und übermittelt den Antwortdatensatz an Zahnarzt 2. \ Die Krankenkasse genehmigt den Antrag von Zahn- arzt 1 und übermittelt den Antwortdatensatz an Zahnarzt 1. \ Zahnarzt 1 wie auch Zahnarzt 2 werden von ihrem jeweiligen PVS über die Genehmigung bzw. Ableh- nung informiert, und dies wird jeweils in dem PVS gespeichert. 13. Szenario: Krankenkassenwechsel \ Die Zahnarztpraxis/Das PVS übermittelt den von der alten Krankenkasse genehmigten Antragsdaten- satz unter Angabe der alten Krankenkasse mit ur- sprünglicher Antragsnummer ergänzt um das Kenn- zeichen „Krankenkassenwechsel“ an die neue Krankenkasse. \ Die neue Krankenkasse übernimmt die genehmigten Antragsdaten der alten Krankenkasse in ihr System. \ Die neue Krankenkasse übermittelt neuen Antwort- datensatz mit Übernahme und Beginndatum ihrer Leistungspflicht an die Zahnarztpraxis (Zahn- arztpraxis). 14. Szenario: Mitteilung an die Krankenkasse über die Wiederaufnahme einer abgebrochenen Behandlung \ Die Zahnarztpraxis übermittelt als Mitteilung die ursprüngliche Antragsnummer (ohne Inhalt des Antragsdatensatzes) zusätzlich versehen mit einem Begründungskennzeichen für die Wiederaufnahme der kieferorthopädischen Behandlung an die Krankenkasse. \ Die Krankenkasse übernimmt die Angaben aus der Mitteilung in ihr System. \ Die Krankenkasse prüft die Wiederaufnahme und erstellt einen Antwortdatensatz. \ Der Antwortdatensatz wird an die Zahnarztpraxis übermittelt. \ Das PVS informiert den Zahnarzt über die Daten, die von dem PVS übernommen werden. SZENARIEN BEMA-TEIL 4: SYSTEMATISCHE BEHANDLUNG VON PARODONTOPATHIEN 1. Genehmigung erfolgt entsprechend Beantragung 2. Ablehnung durch die Krankenkasse 3. Nach Genehmigung Antragsänderung durch den Zahnarzt 4. Therapieergänzung 5. Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten mit gleichem Versorgungsgebiet ein; Patient entschei- det sich für Zahnarzt 1 6. Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten mit gleichem Versorgungsgebiet ein; Patient entschei- det sich für Zahnarzt 2 7. Krankenkasse liegen zwei nicht genehmigte Pläne für denselben Patienten mit gleichem Versorgungs- gebiet vor 1. Standardszenario: Genehmigung erfolgt entsprechend Beantragung \ Der Zahnarzt erstellt den Antragsdatensatz für parodontologische Leistungen. \ Der Antragsdatensatz wird an die Krankenkasse übermittelt. \ Die Krankenkasse prüft den Antragsdatensatz und erstellt den Antwortdatensatz. \ Der Antwortdatensatz wird an die Zahnarztpraxis übermittelt. \ Das PVS informiert den Zahnarzt über die genehmig- ten Daten, die von der PVS unverändert übernom- men werden. 2. Szenario: Ablehnung durch die Krankenkasse \ Der Zahnarzt erstellt einen Antragsdatensatz. \ Der Antragsdatensatz wird an die Krankenkasse übermittelt. \ Die Krankenkasse prüft den Antragsdatensatz und lehnt den Antrag mit Begründungsziffer und ggf. mit Freitext ab (evtl. Kontaktaufnahme mit dem Zahn- arzt). \ Der Antwortdatensatz mit Ablehnungs- und Begründungskennzeichen ggf. mit Freitext wird an den Zahnarzt übermittelt. \ Das PVS informiert den Zahnarzt über die Ablehnung mit entsprechender Begründung (Schlüsseltabelle) und stellt die Information in der PVS zur Verfügung. 3. Szenario: Nach Genehmigung Antragsänderung durch den Zahnarzt \ Der Zahnarzt erstellt einen neuen Antragsdatensatz als Änderungsantrag (mit Verweis auf die ursprüng- liche Antragsnummer) und übermittelt diesen an die Krankenkasse. \ Die Krankenkasse übernimmt den Änderungsantrag in ihr System. \ Die Krankenkasse genehmigt den neuen Antrag und sendet den Antwortdatensatz an die Praxis zurück. Zusätzlich schickt sie einen Antwortdatensatz mit Endedatum für den ursprünglichen Antrag. \ Das PVS informiert den Zahnarzt über die zwei Antwortdatensätze, die von der PVS übernommen werden. 4. Szenario: Therapieergänzung \ Ist nach Durchführung des geschlossenen Verfahrens eine Therapieergänzung im Sinne eines zusätzlichen offenen Vorgehens erforderlich, wird ein Therapieer- gänzungsantrag gestellt. 102 | BEKANNTMACHUNGEN

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