Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04
zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (335) Eine Änderung der Bonushöhe kann von der Krankenkasse nur nach oben hin nachträglich vorgenommen werden. 9. Szenario: Krankenkasse liegt genehmigter HKP von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht HKP für denselben Patienten mit gleichem Versorgungsgebiet ein; Patient entscheidet sich für Zahnarzt 1 \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für Behandlung bei Zahnarzt 1. \ Die Krankenkasse lehnt den Antrag von Zahnarzt 2 mit Begründungsziffer und ggf. mit Freitext ab. \ Das PVS informiert Zahnarzt 2 über die Ablehnung mit entsprechender Begründung (Schlüsseltabelle) und stellt die Information in der PVS zur Verfügung. 10. Szenario: Krankenkasse liegt genehmigter HKP von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht HKP für denselben Patienten mit gleichem Versorgungsgebiet ein; Patient entscheidet sich für Zahnarzt 2. Unerheblich ist, ob die Behandlung bereits bei Zahnarzt 1 begonnen worden ist oder nicht, da Krankenkasse nicht unbedingt weiß, in welcher Phase sich die Behandlung befindet \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für Behandlung bei Zahnarzt 2. \ Die Krankenkasse vermerkt die Patienten- entscheidung im Krankenkassensystem. Ein Widerrufdatensatz (Antragsnummer, Datum und Begründungskennzeichen (keine weiterführende Behandlung)) ist an Zahnarzt 1 zu übermitteln, da Zahnarzt 1 bereits ein genehmigter HKP vorliegt und Zahnarzt 1 ggf. schon erbrachte Teilleistungen abrechnen kann. Das PVS informiert Zahnarzt 1 über den Abbruch und übernimmt die Information in das PVS. \ Die Krankenkasse erstellt den Antwortdatensatz mit Genehmigungskennzeichen und übermittelt diesen an Zahnarzt 2. \ Das PVS informiert den Zahnarzt 2 über die Genehmigung, und die Daten werden in das PVS übernommen. 11. Szenario: Krankenkasse liegen zwei nicht genehmigte HKP für denselben Patienten mit gleichem Versorgungsgebiet vor \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für Behandlung bei Zahnarzt 1. \ Die Krankenkasse lehnt den Antrag von Zahnarzt 2 mit Begründungsziffer und ggf. mit Freitext ab und übermittelt den Antwortdatensatz an Zahnarzt 2. \ Die Krankenkasse genehmigt den Antrag von Zahn- arzt 1 und übermittelt den Antwortdatensatz an Zahnarzt 1. \ Zahnarzt 1 wie auch Zahnarzt 2 werden von ihrer jeweiligen PVS über die Genehmigung bzw. Ablehnung informiert, und dies wird jeweils in der PVS gespeichert. | 105
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