Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04
zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (323) halten Kopfdaten, die Stammdaten des Versicherten und des Zahnarztes sowie die jeweiligen Antragsdaten in Abhän- gigkeit von der beantragten Leistung. Mitteilungsdatensätze beinhalten Kopfdaten, die Stammdaten des Versicherten und des Zahnarztes sowie die jeweiligen Mitteilungsdaten in Abhängigkeit von der Art der Mitteilung. Antwortdaten- sätze beinhalten Kopfdaten und Antwortdaten. § 4 INHALTE DER KOPFDATEN (HEADER) Der Vertragszahnarzt übermittelt zu jedem Antrag und zu jeder Mitteilung, die Krankenkasse zu jeder Antwort folgende Kopfdaten: 1. KZV-Bereich 2. Abrechnungsnummer der Praxis oder Einrichtung 3. Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkasse 4. Erstellungsdatum der Datei 5. Erstellungszeitpunkt der Datei 6. Verfahrenskennzeichen (zur Unterscheidung von Test- und Echtdaten) 7. Logische Version (Schlüssel-Nr. zur Feststellung, auf welcher Dokumentengrundlage der Datensatz beruht) 8. Nachrichtentyp (Schlüssel-Nr. zur Kennzeichnung der Art der Nachricht) § 5 ART UND INHALT DER STAMMDATEN DES VERSICHERTEN Der Vertragszahnarzt übermittelt zu jedem Antrag und zu jeder Mitteilung folgende Stammdaten des Versicherten: 1. Name der Krankenkasse bzw. des Kostenträgers 2. Versichertennummer oder Ersatznummer* 3. Versichertenart und ggf. besondere Personengruppe entsprechend der Kennzeichnung auf der elektronischen Gesundheitskarte 4. Titel, Name, Vorname, Namenszusatz, Vorsatzwort(e) des Versicherten 5. Geburtsdatum des Versicherten 6. Anschrift des Versicherten (Straße, Hausnummer, Ländercode, PLZ, Ort) * Eine Ersatznummer ist diejenige Nummer, die Krankenkassen neuen Versicherten für die Übergangszeit bis zum Vorliegen der eGK zuteilen. Die Ersatznummer ist dem Anspruchsnachweis der Krankenkasse zu entnehmen. § 6 ART UND INHALT DER STAMMDATEN DES VERTRAGSZAHNARZTES Der Vertragszahnarzt übermittelt zu jedem Antrag und zu jeder Mitteilung seine folgenden Stammdaten: 1. KZV-Bereich 2. Zahnarztnummer* 3. Abrechnungsnummer der Praxis oder der Einrichtung 4. Name der Praxis (Nachname des Zahnarztes oder Praxisname) oder der Einrichtung 5. Anschrift der Praxis oder der Einrichtung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) 6. Telefonnummer (optional) 7. E-Mail-Adresse (optional) * Die Vertragspartner sind sich einig, dass keine Personenidentität zwischen antragstellendem und abrechnendem Zahnarzt bestehen muss und aus diesem Grund die Zahnarztnummer im Antragsdatensatz von der Zahnarztnummer im Abrechnungs- datensatz abweichen kann. In den Stammdaten gemäß § 6 wird die Zahnarztnummer des Planerstellers übermittelt zu dem Zweck von Rückfragen im Rahmen des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens. § 7 ART UND INHALT DER DATEN ZUR ANZEIGEPFLICHT FÜR LEISTUNGEN BEI KIEFERBRUCH Der Vertragszahnarzt übermittelt folgende Daten zur Anzeige: 1. Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um einen Antrag oder um die Änderung eines Antrags handelt) 2. Antragsnummer 3. Ausstellungsdatum des Behandlungsplans 4. Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungs- plans bei Änderung 5. Angaben über Ort, Zeit und Ursache des Unfalls sowie zur Art der Verletzung 6. Angaben zur vorgesehenen Behandlung, zu geplanten Gebührennummern einschließlich deren Anzahl 7. Angabe, ob eine stationäre Behandlung erforderlich ist und über deren voraussichtliche Dauer (Beginn/ Ende) 8. Name und Anschrift des Krankenhauses (optional) § 8 ART UND INHALT DER ANTRAGSDATEN FÜR LEISTUNGEN BEI KIEFERGELENKSERKRANKUNGEN Der Vertragszahnarzt übermittelt folgende Antragsdaten: 1. Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um einen Antrag oder um die Änderung eines Antrags handelt) 2. Antragsnummer 3. Ausstellungsdatum des Behandlungsplans 4. Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungs- plans bei Änderung 5. Angaben zur Anamnese, zu Befunden, zur Diagnose 6. Angaben zur vorgesehenen Behandlung, zu geplanten Gebührennummern einschließlich deren Anzahl 7. Angabe, ob eine stationäre Behandlung erforderlich ist und über deren voraussichtliche Dauer (Beginn, Ende) 8. Name und Anschrift des Krankenhauses (optional) Haben die Vertragspartner auf Landesebene bei Kiefer- gelenkserkrankungen einen Genehmigungsverzicht ver- einbart, entfällt die Übermittlung der Antragsdaten an die Krankenkasse. | 93
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