Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (325) § 11 ART UND INHALT DER ANTRAGSDATEN FÜR LEISTUNGEN BEI DER VERSORGUNG MIT ZAHNERSATZ UND ZAHNKRONEN Der Vertragszahnarzt übermittelt folgende Antragsdaten: 1. Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um einen Antrag oder um die Änderung eines Antrags handelt) 2. Antragsnummer des Behandlungsplans 3. Ausstellungsdatum 4. Bei Änderung: Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans 5. Befund (B) 6. Regelversorgung (R) 7. Therapieplanung (TP) 8. Bemerkungen (bei Wiederherstellung: Art der Leis- tung) und ggf. zusätzliche Erläuterungen 9. Unfall oder Unfallfolgen/Berufskrankheit, Versor- gungsleiden, 10. Weitere Angaben: Interimsversorgung, Immediat- versorgung, unbrauchbare Prothese/Brücke/Krone, Alter des ZE in Jahren, NEM 11. Befunde für Festzuschüsse: Befund-Nummern, Zahn/ Gebiet, Anzahl 12. Gebührennummern BEMA und Anzahl 13. Bei GOZ-Leistungen: a. Zahn/Gebiet b. Gebührennummer GOZ c. Leistungsbeschreibung d. Anzahl 14. Zahnärztliches Honorar BEMA 15. Zahnärztliches Honorar GOZ: (geschätzt) 16. Geschätzte Material- und Laborkosten 17. Geschätzte Behandlungskosten insgesamt 18. Bonusstufe* 19. Kennzeichen für Härtefall (optional) 20. Angaben zu Therapieschritten (Anzahl Therapie- schritte insgesamt und lfd. Nr. des Therapieschritts) * Protokollnotiz zu Nr. 17: Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Zahnarzt im Nachhinein für eine falsche Angabe der Bonusstufe nicht haftbar gemacht werden kann, wenn die Krankenkasse bei der Prüfung des Antrags keinen Bonus oder eine andere Bonusstufe feststellt. § 12 ART UND INHALT VON MITTEILUNGEN AN DIE KRANKENKASSE Der Vertragszahnarzt übermittelt bei jeder Mitteilung folgende Daten: 1. Verarbeitungskennzeichen (Angabe, ob es sich um eine Mitteilung oder um die Änderung einer Mitteilung handelt) 2. Antragsnummer, auf die sich die Mitteilung bezieht (außer bei Mitteilungsart „KIG-Einstufung“) 3. Ausstellungsdatum der Mitteilung 4. Art der Mitteilung 5. Datum ursprünglicher Behandlungsplan (außer bei Mitteilungsart „KIG-Einstufung“) Je nach Art der Mitteilung sind zusätzlich folgende Daten zu übermitteln: KFO / Abschluss der Behandlung 6. Datum Behandlungsabschluss KFO / Unplanmäßiger Verlauf 7. Begründung für unplanmäßigen Verlauf 8. Weitergehende Erläuterungen KFO / Behandlungsabbruch 9. Begründung für den Abbruch der Behandlung 10. Weitergehende Erläuterungen KFO / Wiederaufnahme der abgebrochenen Behandlung 11. Begründung für die Wiederaufnahme der Behandlung KFO / Behandlungsbedarf nach der Indikationsgruppe (KIG) 12. KIG-Einstufung KFO / Zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 6 der Anlage 4 zum BMV-Z 13. Gebührennummern BEMA und Anzahl ZE / Verlängerung eines Heil- und Kostenplans 14. Verlängerung HKP § 13 AUFBAU DER ANTRAGSNUMMER Für eine eindeutige Identifikation des Antrags fügt der Ver- tragszahnarzt dem Datensatz für den jeweiligen Leistungs- antrag eine eindeutige Antragsnummer an. Die eindeutige Antragsnummer hat den folgenden Aufbau: 1. KZV-Nummer 2. Abrechnungsnummer der Praxis oder der Einrichtung 3. Angabe des Antragsjahrs („20“ für 2020) 4. Angabe des Antragsmonats („01“ bis „12“) 5. Leistungsbereich, zweistellig 6. 16-stellige praxisinterne Nummer Der Vertragszahnarzt stellt sicher, dass jede Antragsnummer eindeutig ist. Die Antragsnummer wird für jeden – erst- malig oder bei Änderung erneut übermittelten – Antrags- datensatz neu vergeben. | 95

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