Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04
zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (329) \ Das PVS informiert den Zahnarzt über die Ablehnung mit entsprechender Begründung (Schlüsseltabelle) und stellt die Information in der PVS zur Verfügung. 3. Szenario: Nach Genehmigung Antragsänderung durch den Zahnarzt \ Der Zahnarzt stellt fest, dass der Antrag geändert werden muss. \ Der Zahnarzt erstellt einen neuen Antragsdatensatz als Änderungsantrag (mit Verweis auf die ursprüngliche Antragsnummer) und übermittelt diesen an die Krankenkasse. \ Die Krankenkasse übernimmt den Änderungsantrag in ihr System. \ Die Krankenkasse genehmigt den neuen Antrag und sendet den Antwortdatensatz an die Praxis zurück. Zusätzlich schickt sie einen Antwortdatensatz mit Endedatum für den ursprünglichen Antrag. \ Das PVS informiert den Zahnarzt über die zwei Antwortdatensätze, die von der PVS übernommen werden. 4. Szenario: Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten ein; Patient entscheidet sich für Zahnarzt 1 \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für die Behandlung bei Zahnarzt 1. \ Die Krankenkasse lehnt den Antrag von Zahnarzt 2 mit Begründungsziffer und ggf. mit Freitext ab. \ Das PVS informiert Zahnarzt 2 über die Ablehnung mit entsprechender Begründung (Schlüsseltabelle) und stellt die Information in der PVS zur Verfügung. 5. Szenario: Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten ein; Patient entscheidet sich für Zahnarzt 2. Unerheblich ist, ob die Behandlung bereits bei Zahnarzt 1 begonnen worden ist oder nicht, da Krankenkasse nicht unbedingt weiß, in welcher Phase sich die Behandlung befindet \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für Behandlung bei Zahnarzt 2. \ Die Krankenkasse vermerkt die Patientenentschei- dung im Krankenkassensystem. Ein Widerrufdaten- satz (Antragsnummer, Datum und Begründungskenn- zeichen (keine weiterführende Behandlung)) ist an Zahnarzt 1 zu übermitteln, da Zahnarzt 1 bereits ein genehmigter Plan vorliegt und Zahnarzt 1 ggf. schon erbrachte Teilleistungen abrechnen kann. Das PVS informiert Zahnarzt 1 über den Abbruch und über- nimmt die Information in das PVS. \ Die Krankenkasse erstellt den Antwortdatensatz mit Genehmigungskennzeichen und übermittelt diesen an Zahnarzt 2. \ Das PVS informiert Zahnarzt 2 über die Genehmi- gung und die Daten werden in das PVS übernommen. 6. Szenario: Krankenkasse liegen zwei nicht genehmigte Pläne für denselben Patienten vor \ Die Krankenkasse bittet den Versicherten, sich für eine Versorgung zu entscheiden. \ Der Patient entscheidet sich für Behandlung bei Zahnarzt 1. \ Die Krankenkasse lehnt den Antrag von Zahnarzt 2 mit Begründungsziffer und ggf. mit Freitext ab und übermittelt den Antwortdatensatz an Zahnarzt 2. \ Die Krankenkasse genehmigt den Antrag von Zahnarzt 1 und übermittelt den Antwortdatensatz an Zahnarzt 1. \ Zahnarzt 1 wie auch Zahnarzt 2 werden von ihrer jeweiligen PVS über die Genehmigung bzw. Ablehnung informiert, und dies wird jeweils im System gespeichert. SZENARIEN BEMA-TEIL 2: KIEFERBRUCH 1.Standardszenario: Anzeige der geplanten Kieferbruchbehandlung \ Die geplante Kieferbruchbehandlung wird gegenüber der Krankenkasse mit dem Antragsdatensatz angezeigt, d. h. die Daten werden lediglich zur Anzeige gebracht. \ Der Zahnarzt erstellt einen Antragsdatensatz über die geplante Kieferbruchbehandlung. \ Die Krankenkasse nimmt diese Anzeige zur Kenntnis und übernimmt die Angaben in ihr System. SZENARIEN BEMA-TEIL 3: KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG (KFO) 1. Genehmigung erfolgt entsprechend Beantragung 2. Therapieänderung 3. Verlängerungsantrag 4. Mitteilung an die Krankenkasse über zusätzlich erforderliche Leistungen 5. Mitteilung an die Krankenkasse über den unplanmäßigen Verlauf der Behandlung 6. Mitteilung an die Krankenkasse, dass die Behandlung abgeschlossen ist 7. Mitteilung an die Krankenkasse, dass die Behandlung abgebrochen wurde 8. Mitteilung an den Patienten, dass die beabsichtigte Behandlung nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört (KIG-Einstufung < 3) 9. Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten ein; Patient entscheidet sich für Zahnarzt 1 10. Krankenkasse liegt genehmigter Plan von Zahnarzt 1 vor; Zahnarzt 2 reicht Plan für denselben Patienten ein; Patient entscheidet sich für Zahnarzt 2 (Neuplanung) | 99
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