Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05
zm 110, Nr. 5, 1.3.2020, (467) VI. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: § 4 Art und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für kieferorthopädische Leistungen (1) 1 Die KZVen erstellen für jede Krankenkasse je Behandlungsfall einen Datensatz mit dem Nach- weis der von jeder Praxis (Zahnarztpraxis oder Ein- richtung) abgerechneten Leistungen (Einzelfall- nachweis). 2 Dieser enthält folgende Angaben: 1. KZV-Nummer 2. Abrechnungsnummer der Praxis 3. Zahnarztnummer(n) aller am Behandlungs- fall beteiligten Zahnärzte der Praxis, ein- schließlich angestellter und ermächtigter Zahnärzte 4. Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkassen 5. Krankenversichertennummer 6. bei Ersatzverfahren Name, Vorname und Geburtsdatum des Versicherten 7. Versichertenart und besondere Personen- gruppe entsprechend der Kennzeichnung auf dem Versicherungsnachweis, sofern diese Daten in der Praxis erkennbar waren 8. Abrechnungsquartal 9. Leistungsquartal 10. Fallnummer 11. Ausstellungsdatum des Behandlungsplanes bzw. des Verlängerungsantrages, Datum des Beginns und des Endes der Behandlung 12. Abschlagskennzeichen (Regel-, Früh-, Verlängerungsbehandlung) und -nummer oder Leerquartalskennzeichen oder Notfall- vertretungskennzeichen oder Kennzeichen falls nur Diagnostik bzw. Einzelmaßnahmen außerhalb der KFO-Behandlung 13. Begleitleistungen bzw. Einzelmaßnahmen außerhalb der KFO-Behandlung (abgerech- nete Gebührennummern für konservierend- chirurgische Leistungen einschließlich FU/IP des BEMA, der GOÄ einschließlich des Tages der Behandlung und ggf. des Zahnbezuges, bei Füllungen einschließlich der Angabe der Füllungslage, gesondert ab- rechenbare Kosten einschließlich Art der Kosten) 14. Kosten der Begleitleistungen (in Punkten oder EUR) 15. abgerechnete Gebührennummern des BEMA für kieferorthopädische Leistungen einschließlich eines Kennzeichens für nicht genehmigungspflichtige außerplanmäßige Leistungen (ggf. mit Zahnbezug) und deren Punktsumme mit Angabe des Punktwertes 16. abgerechnete zahntechnische Leistungen einschließlich deren Preise in EUR jeweils für das Eigen- und/oder Fremdlabor 17. abgerechnete Materialien einschließlich Materialbezeichnung und Preis in EUR 18. Kosten der kieferorthopädischen Leis- tungen, errechnet aus 15., 16. und 17. sowie Kassen- und Versichertenanteile ein- schließlich des zugrundeliegenden Kassen- zuschusses in Prozent 19. Fallwert (Summe aus 14. und 18. in EUR nach Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit durch die KZV) 20. Kennzeichen für spezielle Abrechnungs- verträge VII. § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: § 5 Art und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für PAR-Leistungen (1) 1 Die KZVen erstellen für jede Krankenkasse je Be- handlungsfall einen Datensatz mit dem Nachweis der von jeder Praxis (Zahnarztpraxis oder Einrich- tung) abgerechneten Leistungen (Einzelfallnach- weis). 2 Dieser enthält folgende Angaben: 1. KZV-Nummer 2. Abrechnungsnummer der Praxis 3. Zahnarztnummer(n) aller am Behandlungs- fall beteiligten Zahnärzte der Praxis, einschließlich angestellter und ermächtigter Zahnärzte 4. Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkassen 5. Krankenversichertennummer 6. bei Ersatzverfahren Name, Vorname und Geburtsdatum des Versicherten 7. Versichertenart und besondere Personen- gruppe entsprechend der Kennzeichnung auf dem Versicherungsnachweis, sofern diese Daten in der Praxis erkennbar waren 8. Monat der Abrechnung 9. Fallnummer 10. Ausstellungsdatum des Behandlungsplanes sowie Datum des Endes der Behandlung 11. Therapieergänzungskennzeichen 12. geplante und abgerechnete Gebühren- nummern des BEMA für Leistungen zur systematischen Behandlung von Parodonto- pathien 13. ggf. gesondert abrechenbare Kosten in EUR 14. Kosten der Behandlung (Fallwert in Punk- ten oder EUR nach Prüfung auf sachlich- rechnerische Richtigkeit durch die KZV) | 101
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=