Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 110, Nr. 5, 1.3.2020, (378) U rsprünglich wurde das Ver- fahren für einen vertraulichen und sicheren Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken konzipiert. Schnell wurde aber klar, dass auch weitere Organisa- tionen einbezogen werden müssen – beispielsweise die KZVen. Doch auch Player wie die Krankenkassen können im Laufe des Jahres an KOM-LE ange- bunden werden. Aber warum wurde KOM-LE überhaupt entwickelt? Was spricht gegen den Ver- sand von Behandlungsunterlagen per Post, Fax oder E-Mail? Ganz einfach: Praxen gehen auf diesen Kanälen erhebliche Sicherheitsrisiken auf dem Übertragungsweg ein. Ein Blick in die Medien reicht: Nicht selten sind medizinische Dokumentationen so fälschlicherweise an nicht berechtigte Arztpraxen oder in fremde Hände ge- raten. DER VERSAND PER E-MAIL GEHT NUR IN DER THEORIE Theoretisch würde der Versand per E-Mail zwar viele Probleme lösen. In der Praxis sind herkömmliche E-Mails für das Gesundheitswesen jedoch nicht geeignet, weil es dort in aller Regel um personenbezogene und me- dizinische Daten geht, die nicht ohne Sicherheitsmechanismen zwischen be- liebigen Personen versendet werden dürfen. Kritisch ist außerdem, dass beim E-Mail-Versand nicht klar ist, ob es sich beim Absender oder Empfänger einer E-Mail-Adresse um den tatsäch- lichen Kommunikationspartner han- delt, da beliebige E-Mail-Adressen von jedermann angelegt werden können. Die Praxis riskiert also, Datenschutz- verletzungen zu begehen und das Vertrauen der Patienten aufs Spiel zu setzen. Das kann in vielerlei Hinsicht teuer werden. Dagegen nutzt KOM-LE die zertifizier- ten Komponenten der TI und wurde mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abge- stimmt. Dank dieser höchsten Sicher- heitsstandards sind die Patientendaten zu keinem Zeitpunkt für Unbefugte zu- gänglich. Neben einer echten „Ende zu Ende“- Verschlüsselung mit modernen krypto- grafischen Methoden sticht heraus, dass nur registrierte und verifizierte Nutzer untereinander kommunizieren können – also die im Gesundheits- sektor tätigen Berufsgruppen und Insti- tutionen. Berechtigte KOM-LE-Teil- nehmer sind in einem zentralen Adressbuch der TI eingetragen, aus dem der Kommunikationspartner aus- gewählt werden kann. Neben dem Verschicken von Nach- richten und Dokumenten ist für Zahn- arztpraxen ab Januar 2021 auch der Versand der elektronischen Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung (eAU) über KOM-LE geplant. Mit dem elektroni- schen Antrags-und Genehmigungsver- fahren (etwa Heil- und Kostenpläne für ZE), dem Gutachterverfahren oder der Übermittlung der Abrechnung an die KZVen sind weitere Anwendungen vorgesehen. \ Ende März beginnt die CompuGroup Medical SE (CGM) mit dem ersten KOM-LE-Feldtest. In Baden-Württem- berg, Bayern, Berlin und Nordrhein nehmen 16 Zahnarztpraxen und die zuständigen KZVen teil. Ab dem dritten Quartal 2020 soll KOM-LE mit weiteren Anbietern bundesweit verfügbar sein. Vorab hat die KZBV die Finanzierung für Zahnärzte mit dem GKV-Spitzen- verband vereinbart: Jede Zahnarztpraxis hat Anspruch auf einmalig 100 Euro Bereitstellungspauschale, sowie eine monatliche Pauschale von 16 Euro für den Betrieb zweier KOM-LE-Adressen. Dank der höchsten Sicherheitsstandards sind die Patientendaten bei KOM-LE zu keinem Zeitpunkt für Unbefugte zugänglich. Foto: AdobeStock_natali_mis TELEMATIKINFRASTRUKTUR Endlich ein Mehrwert! Endlich kommt mit KOM-LE ein erster greifbarer Mehrwert der TI in die Zahnarztpraxis. KOM-LE steht für die Fachanwendung „Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern“. Aber wieso wird im digitalen Gesundheitswesen überhaupt ein neuer Kommunikationskanal benötigt? 12 | POLITIK

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