Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 110, Nr. 5, 1.3.2020, (386) CORONAVIRUS MUNDSCHUTZ WIRD KNAPP IN GROßBRITANNIENS ZAHNARZTPRAXEN 100 Mundschutze pro Arbeitstag. Mehr können Zahnarztpraxen in Großbritannien aufgrund einer Rationierung aktuell nicht bestellen, warnt die British Dental Association (BDA). Viele Bürger tätigen Hamsterkäufe und China ist der weltweit führende Hersteller von Hygienemasken. Der Mangel, der durch den Ausbruch des Coronavirus ausgelöst wurde, stelle „ein unmittelbares Risiko für eine Störung der zahnärztlichen Leistungen des National Health Service (NHS) in Großbritannien dar“, teilt die BDA mit. Der Verband werde von An- rufen überschwemmt, in denen Praxen aufgrund von Panikkäufen und Lieferproblemen über Nachschubprobleme klagen. „Wenn wir keine rasche Zunahme des Angebots sehen, haben Zahnärzte (...) keine andere Wahl, als den Bohrer ruhen zu lassen“, sagte ein Sprecher. Rückfragen bei einigen Lieferanten hätten laut BDA ergeben, dass Praxen nicht mehr als 100 Mundschutze pro Arbeitstag bestellen können. Andere Lieferanten haben hin- gegen höhere Grenzwerte festgelegt. Während kleinere Praxen möglicherweise in der Lage sind, den Betrieb aufrechtzuerhalten, könnten NHS-Praxen mit zwei Behandlungs- einheiten schon an die Grenze stoßen, warnt der Verband. Aktuell gebe es eine Vielzahl von Anfragen aus größeren Praxen mit bis zu 13 Behandlungseinheiten. Weniger als 20 Prozent aller Praxen in Großbritannien haben nur einen Behandler. Nach eigener Aussage arbeitet die BDA aktuell mit der britischen Regierung, dem NHS und der Industrie zusammen an einer Lösung. Der Verband will den NHS England und die walisische Regierung auffordern, Klauseln über höhere Gewalt in NHS-Verträgen geltend zu machen – falls sich die Situation weiter verschlechtert, um Praxen zu schützen, die bei einer Verschärfung der Versorgungslage mit Verbrauchsmaterialien „ihre ver- traglichen Ziele nicht erreichen können“. Wie das konkret bedeutet, ist offen. mg Nach den aktuellen Richtlinien müssen alle in England tätigen Zahnärzte eine „persönliche Schutzausrüs- tung“ (PSA) tragen, einschließlich Einweg-Gesichtsmasken, Handschuhen, Einwegschürzen aus Kunst- stoff und Augenschutz. Während in Wales und Nordirland ähnliche Regeln gelten, dürfen Praktiker in Schottland Einwegmasken oder wiederverwendbare beziehungsweise austauschbare Visiere verwenden. DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SPORTZAHNMEDIZIN TEAM-ZAHNARZT DER DGSZM INTERNATIONAL ANERKANNT Im November 2019 hat die Europäische Gesellschaft für Sportzahnmedizin (EA4SD) auf ihrem Jahreskongress in Paris einen gemeinsamen Prüfungsstandard für die Fort- bildung zum Sportzahnmediziner beschlossen. Vorbild war eine von der Deutschen Gesellschaft für Sportzahnmedizin (DGSZM) entwickelte Ausbildung zum zertifizierten „Team-Zahnarzt der DGSZM“. Die EA4SD-Kriterien fordern eine Mindestunterrichtszeit von 120 Stunden, eine schrift- liche Prüfung und drei Fallpräsentationen. Festgelegt wurden auch verpflichtende Inhalte für die Ausbildung: Grundlagen der Zahnmedizin im Sport, Zahn-Traumatologie, Mundschutz, Orale Pathologien und stomatognathische Funktion im Hinblick auf Ge- sundheit und Leistung des Athleten. Während die Sportzahnmedizin international bereits guten Zuspruch erfährt, beispiels- weise bei der Betreuung von Eishockey-, Basketball- oder Fußball-Spitzenteams, ist sie in Deutschland noch vergleichsweise wenig entwickelt. Die DGSZM bemüht sich um die Ausbildung zertifizierter Sportzahnmediziner. br THEMA IM GESUNDHEITSAUSSCHUSS LINKE FORDERN AUSKUNFTSPFLICHT FÜR INVESTOREN-MVZ Auf Betreiben der Linksfraktion beschäftigt sich am 4. März erstmalig der Gesundheits- ausschuss im Bundestag mit Investor- geführten Medizinischen Versorgungszentren (I-MVZ). Nach Ansicht der Linksfraktion droht mit der Zu- nahme der Anzahl der MVZ „der gute Grundge- danke einer fachübergreifenden Versorgung (…) der Rosinenpickerei zum Opfer zu fallen.“ Als Fol- ge verschiebe sich im Gesundheitswesen die „Macht zulasten der Selbstverwaltung und demo- kratisch gewählter Institutionen“. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bun- desvereinigung (KZBV) waren im dritten Quartal 2019 bundesweit 169 von 738 zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren anteilig oder ganz in der Hand von Investoren. Ein Jahr zuvor waren es noch 75 Investoren-I-MVZ gewesen. Die Linksfraktion fordert umfangreiche Datener- hebungs- und Meldepflichten für vertrags (zahn)ärztliche MVZ. Sie sollen das Bundesge- sundheitsministerium oder eine nachgeordnete Stelle halbjährlich über Trägerschaft und Eigen- tümerstrukturen informieren. Ist ein Finanzinvestor am MVZ beteiligt, soll der Träger umfangreiche Kennzahlen zu Beschäftigten, zur GKV-Versor- gung, zur Zahl der Arztsitze sowie zur Rendite und an Eigentümer ausgeschüttete Gewinne of- fenlegen. Diese Datenerhebung, so die Fraktion, sei ein „milderes Mittel“ als etwa der vollständige Aus- schluss der Gründungsbefugnis von Krankenhäu- sern für MVZ. silv Foto: AdobeStock/sasun Bughdaryan 20 | NEWS

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