Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 110, Nr. 5, 1.3.2020, (388) I n diesem Frühjahr will das börsen- notierte US-Unternehmen Smile DirectClub auch auf dem deutschen Markt Aligner-Therapien anbieten, de- ren Geschäftsanbahnung und Verlaufs- kontrolle über das Internet stattfinden. Wie gut dieser Behandlungsstandard ist und ob er überhaupt juristisch zulässig ist, bleibt vorerst strittig – das zeigen jüngste Auseinandersetzungen zwischen Kammern und deutschen Start-ups, die das Geschäftsmodell des US-Unternehmens kopiert und modi- fiziert 2017 in Deutschland eingeführt hatten. Wer allerdings wissen will, wie Smile- DirectClub in Deutschland mit seinen Kunden respektive mit Kritik umgehen wird, schaut am besten in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, Hongkong, Irland oder auch Großbri- tannien. UNLIEBSAME MEINUNGEN WERDEN WEGGEKLAGT So schildert die New York Times, dass unzufriedene Kunden nur dann ihr Geld – im Durchschnitt kostet eine Behandlung 1.850 US-Dollar – zurück- erstattet bekommen, wenn sie eine Verschwiegenheitserklärung unter- zeichnen. Die Journalisten sprachen demnach mit sieben Kunden, von denen vier nach Abbruch der Be- handlung zahnmedizinische Hilfe in Anspruch nehmen mussten. Dem Bericht zufolge untersagte die Vereinbarung den Kunden nicht nur, irgendjemandem von der Rückerstat- tung zu erzählen, sondern sie ver- pflichteten sich auch, negative Kom- mentare und Bewertungen in sozialen Medien zu löschen. Zwei der sieben Gesprächspartner der New York Times hatten diese Vereinbarung unterzeichnet. Mit juristischen Mitteln gegen Mitbe- werber, schlechte Presse und kritische Zahnärzteorganisationen vorzugehen, ist offenbar fester Bestandteil der Geschäftspraxis. So führte das Unter- nehmen eine Reihe von Auseinander- setzungen mit Align Technology (siehe unten) sowie einigen regionalen US- Zahnärztekammern. In 36 US-Bundesstaaten reichten Toch- tergesellschaften der American Dental Association of Orthodontists (AAO) in- zwischen Beschwerden ein, außerdem gab es Beschwerden bei der US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) durch die American Dental Association wegen „Gefährdung der Öffentlich- keit“ sowie „falscher und irreführender Behauptungen sowie unfairer und irre- führender Praktiken“. Und beim Better Business Bureau, einer gemeinnützigen US-Verbraucherschutz-Organisation, gingen seit dem Jahr 2014 mehr als GEPLANTE STANDORTE IN DEUTSCHLAND Bislang gibt es keine offizielle Aussage dazu, wie die Geschäfts- strategie von SDC in Deutschland aussieht. Das Unternehmen sucht aber bereits in dem sozialen Netz- werk Linkedin gezielt nach Personal in Berlin, Hamburg, München, Köln und Düsseldorf. Am 14. Januar wurde Anlegern außerdem mitge- teilt, künftig auch den zusätzlichen Vertriebsweg über Zahnärzte und Kieferorthopäden erschließen zu wollen. Ob dies für alle Länder gilt, blieb offen. Irritierend: In derselben Mitteilung verkündete SDC, die Therapie sei in Deutschland bereits verfügbar. Foto: zm-mg Nicht alle SDC-Kunden lächelnnach der Aligner-Behandlung so breit wie dieser Herr. DIE GESCHÄFTSPRAKTIKEN EINES US-ALIGNER-ANBIETERS Wie SmileDirectClub seine Kritiker mundtot macht Mit 750.000 zufriedene Kunden brüstet sich der US-Aligner- Anbieter „SmileDirectClub“. Reklamationen? Fehlanzeige. Das könnte an den Verschwiegenheitserklärungen liegen, die Patienten vor einer Erstattung unterzeichnen müssen. 22 | PRAXIS

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