Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

ILLEGALE BLEACHINGKURSE IN GROßBRITANNIEN In fünf Stunden von der Kosmetikerin zum Bleachingprofi In Großbritannien werden offenbar immer mehr Zahnaufhellungen statt in Zahnarztpraxen illegal in Beauty Salons durchgeführt. Die Zahl der gemeldeten Verstöße stieg allein 2019 um 26 Prozent, teilt der General Dental Council (GDC) mit. I m vergangenen Jahr wurden dem GDC 732 Fälle von illegal durchgeführten Bleachings gemeldet – ein Anstieg von 26 Prozent gegenüber 582 Fällen im Jahr 2018. Der GDC als zahnärztliche Aufsichtsbehörde stützt sich dabei auf Patienten-Meldungen, was bedeutet, dass die tatsächliche Anzahl der Verstöße viel höher liegen könnte. Seit 2015 hat der GDC nach eigener Aussage 126 Straf- verfahren gegen illegale Zahn-Bleachings eingeleitet, aller- dings fehlt ihm die Befugnis, diejenigen zu verfolgen, die Bleaching-Schulungen anbieten und durchführen. Der National Health Service weist ausdrücklich darauf hin, dass Zahnaufhellungen in Großbritannien nur von Fachpersonal durchgeführt werden dürfen, das bei der GDC registriert ist – und das sind ausschließlich Zahnärzte und ausgebildete dental hygienists (letztere nur im Beisein eines Zahnarztes beziehungsweise auf Verschreibung). UNDERCOVER BEI DER LONDON SCHOOL OF NAILS AND BEAUTY Die britische BBC deckte nach eigenen Berichten mehrere Unternehmen auf, die Bleaching-Kurse anbieten, in denen man die Behandlung und Durchführung in nur wenigen Stunden erlernen kann. So schildern die Reporter, dass sie undercover einen Kurs an der London School of Nails and Beauty besucht haben, der fünf Stunden gedauert habe. Den TeilnehmerInnen wurde demnach gesagt, dass sie mit dem Zertifikat ein Bleaching-Studio gründen und dann „mindestens 80 Pfund pro Sitzung“ verdienen könnten. Die Kursleiterin habe betont, dieses Prozedere sei völlig legal, da die Patienten aufgefordert werden, Teile der Behandlung selbst zu übernehmen. Ein Sprecher des GDC stellt dagegen klar, dass allein die Übergabe eines Bleaching-Kits an einen Patienten mit Tipps zur Anwendung eine Straftat darstellen könnte. Die British Dental Association (BDA) sagte, dass solche „Scheinschulen“ sich die „Anfälligkeiten“ von Kosmetike- rinnen zunutze machen würden. Die BBC lässt in ihrem Bericht denn auch Frauen zu Wort kommen, die sich von dieser „Weiterbildung“ erhofften, ihren Salon wirtschaftlich wieder flott machen zu können. Doch schon die Teilnahme an solchen Kursen ist laut BDA strafbar, jeder Kurs müsse außerdem beim GDC angemeldet werden, unterlässt das der Anbieter, mache er sich ebenfalls strafbar. „BEI EINEM NOTFALL GEBEN SIE SICH ALS STUDENT AUS!“ Notfälle wurden während des Kurses, an dem die Reporter teilnahmen, übrigens überhaupt nicht behandelt, erzählen die BBC-Reporter. Als die Kursleiterin gefragt wurde, was im Notfall zu tun sei, habe sie den TeilnehmerInnen geraten, sich als StudentInnen auszugeben und „wie alle anderen einen Krankenwagen“ zu rufen. „Ich war Zahnarzt mit der vollen personellen und technischen Unterstützung, als ein Patient einen Herz- infarkt erlittt“, berichet Dr. Ben Atkins, Präsident der Oral Health Foundation. „Es wäre katastrophal für den Patienten als auch für die Person, die unberechtigterweise die Behand- lung durchführt und der man weismachte, es sei legal, dies zu tun.“ ck Der Zahnarztaufsicht GDC gemeldete Bleaching-Fälle 0 200 400 600 800 1.000 2016 2017 2018 2019 Quelle: GDC 2.885 Fälle wurden in den vergangenen vier Jahren gemeldet. Zum Teil mit schlimmen gesundheitlichen Folgen wie Zahnverlust, Verbrennungen und Blasen. Foto: Adobe Stock_New Africa 24 | PRAXIS

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=