Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 110, Nr. 5, 1.3.2020, (402) VERBÄNDEANHÖRUNG ZUM REFERENTENENTWURF Notfallreform: Die Richtung stimmt! Mit einem neuen Gesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Notfallversorgung reformieren. Bei einer Anhörung zum Referentenentwurf am 17. Februar gaben die betroffenen Verbände ihr Votum ab. Es gab viel Lob, aber auch Tadel. Aus Sicht der Mediziner positiv: Der Sicherstellungsauftrag liegt weiter bei den K(Z)Ven. D ie grundsätzliche Richtung stimme, auch wenn verschiedene Details noch einer Überarbeitung bedürften, kommentierte die KBV den Referentenentwurf und unterstützte das Ziel des Gesetzgebers, die ambulante und die stationäre Notfallversorgung besser zu verbinden. „Der Sicherstel- lungsauftrag für die ambulante not- dienstliche Versorgung liegt demnach weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das ist richtig“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Eine Aufspaltung würde zu ineffizienten Doppelstrukturen führen und große Probleme mit sich bringen.“ Dennoch müsse darauf geachtet werden, dass auf den bestehenden Strukturen mit den Krankenhäusern aufgebaut werde – etwa bei den Portal- und Notdienst- praxen. GROßE CHANCEN, ... Große Chancen für eine Verbesserung der Notfallversorgung sieht auch der GKV-Spitzenverband. Die neuen Inte- grierten Notfallzentren an den Kran- kenhäusern werden nach seiner Auf- fassung für klare Verhältnisse sorgen. Vorstand Stoff-Ahnis: „Wer ambulant behandelt werden kann, gehört weder in die Notaufnahme noch in ein Krankenhausbett. Wer hingegen mit Blaulicht in die Klinik kommt, wird auch künftig ohne Umweg sofort in der Notaufnahme versorgt.“ Die Kranken- häuser sieht der Verband in der Pflicht, mit den KVen zusammenzuarbeiten und zu einer erfolgreichen Notfall- versorgung beizutragen. Stoff-Anis be- tonte, dass der Gemeinsame Bundes- ausschuss einen einheitlichen Rahmen für die Notfallzentren festlegen sollte, um bundesweit gleichwertige Versor- gungsstrukturen zu gewährleisten. Der Marburger Bund (MB) kritisiert in- des die Konstruktion der Integrierten Versorgungszentren als „nicht trag- fähig“. Er hält es nicht für sinnvoll, dass für die Zusammenarbeit des Not- dienstes der KV und der Notfall- ambulanz des Krankenhauses räumlich und wirtschaftlich abgegrenzte Ein- richtungen errichtet werden. Mit einem solchen Konstrukt würde eine Foto: AdobeStock/upixa 36 | POLITIK

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