Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 110, Nr. 5, 1.3.2020, (374) Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com Leserforum ZM-KOLUMNE ONLINEBEWERTUNGEN UND JAMEDAS PRAKTIKEN SIND NICHT DASSELBE Zur zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen: „Ein Stern, der Deine Praxis trägt“, zm 3/2020, S. 42–43. Müssen Ärzte Onlinebewertungen hinnehmen? Selbstverständlich und es spricht auch überhaupt nichts dagegen. Es spricht auch nichts gegen Kritik im Netz, denn Kritik ist der Motor jeder Entwicklung. Herr Henrici hat vollkommen recht: Man muss die neue digitale Welt ernst nehmen, sich mit ihr auseinandersetzen und darf seine Augen nicht verschließen. Bei jameda stellt sich jedoch eine ganz andere Frage: Müssen Ärzte/ Zahnärzte unlauteren Wettbewerb hinnehmen? Und das müssen sie natürlich nicht, denn wir leben in einem Rechtsstaat und strafbare Handlungen sind im Netz genauso verboten wie in der analogen Welt. Alle Gerichte sind sich darüber einig, dass jameda nur solange alle Ärzte und Zahnärzte listen darf, wie das Portal neutral ist. jameda ist aber ein Paradebeispiel für ein parteiliches Portal. Der Hebel zur Parteilichkeit, zur Bevorzugung seiner zahlenden Kunden, von denen es lebt, zur Über- vorteilung der nicht zahlenden Zwangsteilnehmer, ist die Manipulierbarkeit der Bewertungsdurchschnitte, auf die es in der Außendarstellung einzig und allein ankommt. jameda hat das Recht, nach eigenem Gutdünken Bewertungen zuzulassen oder zu annullieren. Was liegt da näher, als zahlende Kunden in der Regel – im „Zweifelsfall“ – von Negativkritik zu verschonen? Denn man kann darüber streiten, was eine unzulässige Schmähung oder Tatsachenbehauptung ist, solange die Angelegenheit nicht durch einen teuren Gerichtsprozess entschieden wird. Und was liegt da näher, als bei Nicht-Kunden solche Negativkritik in der Regel zuzulassen. Exakt das gleiche gilt für die Löschung von Positivkritik. Denn jameda lebt von der Diskrepanz der Bewertungsdurchschnitte zugunsten seiner Kunden. Dass diese banale Einsicht noch keinen Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat, ist ein Skandal. Gewinnt ein „Bewertungs-“Portal, das de facto ein Korrumpierungs-Portal ist, eine kritische Masse an „Kunden“, dann wird ein point of no return erreicht. Das Portal arbeitet darauf hin. Bisher erfolgreich. Wir Ärzte und Zahnärzte müssen das verhindern. Die Kammern müssen eine Verbandsklage wegen Verletzung des Lauter- keitsrechts führen, wenn sie sich an dieser unheilvollen Entwicklung nicht mitschuldig machen wollen. Dr. Peter Gorenflos, Berlin ZAHNÄRZTLICHE ASSISTENZBERUFE ICH LIEBE MEINEN BERUF, ABER JETZT REICHT ES Zum Beitrag „Ausbildungszahlen Zahnmedi- zinische Fachangestellte: Stabile Ausbildungs- zahlen sind kein Ruhekissen für die Praxen!“, zm 3/2020, S. 22–24. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse habe ich den Artikel gelesen und kann über soviel Ignoranz hinsichtlich der Realität nur den Kopf schütteln. Ich übe den Beruf seit 1991 aus, bin geprüfte DH und ZMV und habe die Aufstiegs- qualifikation zur Betriebswirtin Management im Gesundheitswesen abgeschlossen – ich denke, ich weiß, wovon ich spreche. Ein Absenken der Zugangsqualifikation wird das Problem kaum lösen – es wird eher dazu führen, dass sich der „Ausschuss“ sammelt, der in anderen Berufen nicht unterzubringen ist. Solange mein Berufsstand – auch seitens der Zahnärzte – als billige Sprechstundenhilfe angesehen wird, man als Fußabtreter herhalten muss und die Wertschätzung auch und gerade seitens der Zahnärzteschaft eher gefühlt gegen null tendiert, wird sich sicher nichts ändern. Es ist doch ein Witz, dass man nach Abschluss einer dreijährigen – angeblich so tollen und qualifizierten – Ausbildung vom Tarifgehalt allein nicht einmal eine Wohnung bezahlen könnte. Vom sinkenden Ausbildungsniveau mal gar nicht zu sprechen. Ich liebe meinen Beruf, aber auch ich werde jetzt nach knapp 30 Jahren das Hand- tuch werfen – selbst als ungelernte Kraft verdiene ich in anderen Bereichen (zum Teil deutlich) mehr. Würde der Zahnärzteschaft wirklich etwas an der Lösung der Probleme liegen, dann sollten sie a) schlicht einmal mit ihrem eigenen Personal sprechen – so sich dies denn traut, offen zu spre- chen – und b) nicht einfach auf schöngefärbte Statistiken vertrauen. C. Hagenschulte, Lübekke

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