Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (616) 12 Versorgung des Lückengebisses durch zusammengesetzt-festsitzende oder abnehmbare Brücken und/oder durch kombiniert festsitzend/herausnehmbaren Zahnersatz zu den Bewertungszahlen nach Nr. 10 zusätzlich bei Anwendung von 12/1 Stegen einschl. Stegverbindungs- vorrichtungen, je Steg 66,42 12/2 Schrauben, Federstiften oder dergleichen, je Verbindungs- vorrichtung 27,68 12/3 Riegeln, Gelenken, Geschieben, Ankern, je Verbindungsvorrichtung 49,82 13 Teilleistungen nach den Nrn. 10 und 11 bei nicht vollendeten Leistungen: Präparation eines Halbe Gebühr Brückenpfeilers nach Nr. 10 Präparation eines Brücken- Dreiviertel pfeilers mit darüber hinaus- der Gebühr gehenden Maßnahmen nach Nr. 10 Sind nach der Funktions- Dreiviertel prüfung der Brückenanker der Gebühr weitere Maßnahmen erfolgt nach Nr. 11 14 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken oder festsitzenden Schienen a) Wiedereinsetzen einer Brücke oder festsitzenden Schiene mit 2 Ankern 44,28 b) Wiedereinsetzen einer Brücke oder festsitzenden Schiene mit mehr als 2 Ankern 66,42 c) Erneuerung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen 38,75 15 Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschl. einfacher Haltevorrichtungen a) zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen 99,63 b) zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen 143,91 c) zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen 199,26 16 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese a) im Oberkiefer 276,75 b) im Unterkiefer 321,03 Besondere Maßnahmen: 17 Abdruck mit individuellem Löffel, wenn der übliche Löffel nicht ausreicht, je Kiefer, auch neben Kronen und Brücken, nicht neben einer Einzelkrone (Nr. 4), gerechnet je Kiefer, neben Nr. 18 oder 19 für denselben Kiefer nur in den Fällen, in denen für die prothetische Versorgung eines zahnarmen Kiefers neben dem Funktionsabdruck für die Versorgung der noch stehenden Zähne durch Kronen ein Abdruck mit individuellem Löffel vorgenommen werden muß 33,21 18 Funktionsabdruck mit individuellem Löffel, Oberkiefer 66,42 19 Funktionsabdruck mit individuellem Löffel, Unterkiefer 88,56 20 Intraorale Stützstiftregistrierung zur Festlegung der Zentrallage 49,82 21 Verwendung einer Metallbasis bei einem zahnlosen Kiefer, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 16 zusätzlich 33,21 22 Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungs- zahlen nach Nr. 15 zusätzlich je Prothese, bei provisorischen Prothesen nur in besonders gelagerten Fällen 44,28 23 Verwendung einer Metallbasis mit Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 15 zusätzlich – nicht bei provisorischen Prothesen – 88,56 106 | BEKANNTMACHUNGEN

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