Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06
zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (524) A ktuell sind in der Zahnärzteschaft bundesweit bereits mehr als 16.500 elektronische Heilberufsausweise – 11.100 eZahnarztausweise und 5.460 ZOD-Karten – im Umlauf, das heißt, rund 23 Prozent aller Zahnarztpraxen sind schon mit einem HBA ausgestattet. Ganz vorne liegen Nord- rhein, Westfalen-Lippe, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg – hier haben sich Kammer und KZV jeweils gemeinsam dafür stark gemacht, den eZahnarztausweis auch für die Online-Abrechnung zu nutzen. Den Landesheilberufegesetzen zufolge obliegt die Ausgabe des eZahnarztausweises den Zahnärztekammern. Die Bundes- zahnärztekammer unterstützt die Kammern bei diesem Pro- zess. Konkret bestätigen die Kammern im Ausgabeverfahren die Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“. Jeder Antrag- steller/in, der/die diesen Beruf ausüben darf und Mitglied der Kammer ist, hat Anspruch auf einen eZahnarztausweis. MINDESTENS EIN ZAHNARZT MUSS EINEN HBA BESITZEN Mit Einführung der medizinischen Anwendungen in die TI – dem (Hersteller-abhängigen) Update der Konnektoren zum eHealth-Konnektor ab Mitte des zweiten Quartals – und mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes gilt ab dem zweiten Quartal 2020 die HBA-Pflicht: Je Praxis muss dann mindestens ein Zahnarzt im Besitz eines eZahnarztausweis sein. Die BZÄK hat neben Medisign nun zwei weitere Anbieter zu- gelassen: T-Systems und D-Trust. Die entsprechenden Rahmenverträge wurden Ende Februar unterzeichnet, die ersten Zahnärztekammern sind den Abkommen bereits beigetreten. Die Kammern arbeiten nun daran, auch die neuen Anbieter in Ihre Prozesse zu integrieren. Die Zahnärzte haben so bald die Auswahl zwischen mehreren Produkten. ck FAQ ZUM HBA Was ist der eZahnarztausweis? Der eZahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Zahnärzteschaft. Was wird der eZahnarztausweis kosten? Aktuell muss man für den eZahnarztausweis etwa 500 Euro für fünf Jahre einplanen. Werden die Kosten erstattet? Über die KZV werden einmalig für fünf Jahre 233 Euro für den eZahnarztausweis erstattet. Bezüglich der Beantragung der Pauschalen wenden Sie sich an Ihre KZV. Noch G0-Karten bestellen oder die G2-Karte abwarten? Beide Karten sind elektronische Heilberufsausweise und genügen somit der HBA-Pflicht. Wenn der Zahnarzt den eZahnarztausweis für die Online-Abrechnung oder für sonstige Anwendungen benötigt, kann er gerne die G0-Karte bestellen. Sonst lohnt sich das Warten auf eine G2-Karte. BZÄK ZUR AUSGABE DES ZAHNARZTAUSWEISES Der Zahnarzt hat jetzt die Auswahl Am 26. Februar unterzeichnete die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zwei weitere Rahmenverträge für die Zulassung zur Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises. Damit sind neben Medisign zwei Anbieter neu zugelassen: T-Systems und D-Trust. Wer jetzt seinen eZahnarztausweis bestellt, hat also künftig die Auswahl zwischen mehreren Produkten. Fotos: zm_mg In der Bibliothek der Bundeszahnärztekammer wurden die Rahmenverträge geschlossen. Im Bild unter- zeichnen Dr. Martin Riegel, Geschäftsführer von D-Trust (oben), sowie Brandenburgs Kammerpräsident Jürgen Herbert im Beisein des BZÄK-Präsidiums. 14 | POLITIK
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