Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06
zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (532) M enschen helfen“, „einem hu- manitären Auftrag folgen“, „etwas zurückgeben“ – so oder ähnlich mögen die Antworten auf die Frage „Was sind die Beweggründe für Zahnärzte oder Zahnmedizin- studierende, die sich im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion engagieren?“ klingen. Viele Hilfsorganisationen sind immer wieder auf der Suche nach geeigneten KandidatInnen, die unter oft widrigsten Umständen die zahn- ärztliche Versorgung in medizinisch unterentwickelten Ländern durch ihre Arbeit vor Ort unterstützen. Dieses Engagement wird auch von der Bundeszahnärztekammer mitgetragen und gefördert, die auf ihrer Homepage über 70 Projekte im In- und Ausland informiert (https://www.bzaek.de/ueber- uns/gesellschaftliche-verantwortung/ zahnaerztliche-hilfsorganisationen/ ). Gesucht werden neben erfahrenen ZahnärztInnen jedoch auch Berufs- anfänger und Einsteiger sowie ent- sprechendes Assistenzpersonal sowie Zahnmedizinstudierende, vor allem in höheren Semestern. Die saubere Trennung zwischen der Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit einerseits und der Assistenz anderer- seits wird jedoch leider nicht von allen Hilfsorganisationen konsequent umge- setzt. Berufsanfänger und oftmals auch Studierende der Zahnmedizin, die nach deutschem Recht ausschließlich im Rahmen ihrer universitären Aus- bildung behandeln dürfen, nutzen diese Aufenthalte – von den Hilfsorga- nisationen zum Teil bewusst gewollt oder geduldet –, um selbst im Rahmen von Famulaturen praktische kurative Erfahrung zu sammeln. Dies vor allem in den Fachgebieten, die an den DIE KLINISCH-ETHISCHE FALLDISKUSSION Hilfsaktionen: Engagement im rechtsfreien Raum? OBERFELDARZT DR. ANDRÉ MÜLLERSCHÖN Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg Werner-Heisenberg-Weg 39, 85579 Neubiberg andremuellerschoen@bundeswehr.org Foto: privat Foto: Gumprecht 22 | GESELLSCHAFT
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