Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06
zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (516) Täglich treffen neue Nachrichten über die Verbreitung der Atemwegs- erkrankung COVID 19 ein, die durch Coronaviren (Sars-CoV-2) verursacht werden. Es ist derzeit schlichtweg nicht möglich, eine abschließende Beurteilung der Situation vorzu- nehmen, da die Infektionslage wie auch die Erkenntnisse über das Virus und das ausgelöste Krankheits- geschehen stetem Aktualisierungs- bedarf unterliegen. Fest steht: Die EU-Gesundheitsagentur ECDC hat das Risiko mittlerweile von moderat auf hoch heraufgestuft (Stand: Redaktionsschluss dieser zm-Ausgabe). Eine Einschränkung des Reiseverkehrs oder generelle Absagen von Großveranstaltungen hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aber derzeit für nicht notwendig. Es gilt, so sagt der Minister, die Virus-Ausbreitung ein- zudämmen und besser handhabbar zu machen. Dennoch werden Messen und Kon- gresse abgesagt, Kindergärten und Schulen werden wegen Infektions- verdacht geschlossen, Arbeitsplätze bleiben leer. Es wird von Hamster- käufen berichtet, wobei Handels- ketten sich beeilen, zu versichern, es gebe keine Versorgungsengpässe. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen aus den Praxen fragen sich, wie sie ganz praktisch die funktions- fähige Versorgung der Bevölkerung leisten sollen. Wird das Desinfektions- mittel reichen? Und der Mund- schutz und die Handschuhe? Woher bekomme ich die jetzt schon knapp werdende Schutzkleidung? Und was ist, wenn ich als Zahnarzt selbst ausfalle und in Quarantäne muss? Oder mein Team? Wer kommt für Ausfälle auf? Mit Sorge betrachten wir daher die zunehmend schwieriger werdende Liefersituation bei den für einen ge- ordneten Praxisbetrieb notwendigen Hygieneartikeln. Aus unserer Sicht ist es wesentlich, dass die Funktions- fähigkeit und der Schutz der Arzt- und Zahnarztpraxen gewährleistet bleibt. Für diese Materialien muss der medizinische Vorbehalt funktionieren! Wem wäre genützt, wenn sich Mundschutz, Handschuhe etc. bei den Menschen zu Hause stapeln, aber die Praxen aus Mangel die Ver- sorgung nicht mehr leisten können? Ärzte und Zahnärzte werden drin- gend gebraucht, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Bundesgesund- heitsminister Jens Spahn hat nach einem Treffen mit den Heilberufs- organisationen die richtigen Schritte eingeleitet: Der Export von medizi- nischer Schutzausrüstung ins Aus- land wird verboten. Es wird an einem Verteilungsplan gearbeitet, bei dem auch Zahnarztpraxen berücksichtigt werden müssen. Apo- theken wird erlaubt, Desinfektions- mittel anzufertigen. Der Pandemie- plan der Bundesregierung wird um Sars-CoV-2/Covid 19 ergänzt. Und für Schutzmittel wird über eine Finanzierung durch die Bundes- regierung beraten. Was wir als Standesorganisationen tun, ist: Wir informieren! Und zwar die Kollegenschaft wie auch die Patienten. Mit unserer engmaschigen Kommunikationsstrategie tragen wir dazu bei, Unsicherheiten zu verringern und Falschinformationen entgegen- zuwirken. Für Zahnarztpraxen und zahnmedizinisches Personal in Kliniken liegen auf unseren Web- seiten und denen der zm die nach derzeitigem Kenntnisstand aktuellen Informationen zum Geschehen vor. Dort informieren wir Sie zeitnah über notwendige Hygienemaßnahmen zur Infektionsvermeidung mit Sars- CoV-2 und über News vom RKI, vom BMG und von der BZgA. Wir bewerten und bündeln relevantes Wissen – und wir wollen Ihnen weiterhelfen. Auch zu arbeitsrecht- lichen Fragen und möglichen wirt- schaftlichen Abfederungen von möglichen Ereignissen gibt es ein Informationsblatt. Das BMG wird nach eigenen Angaben Anzeigen in Medien schalten, um über das Thema Coronavirus weiter zu informieren. Zudem schalten sowohl das Ministerium sowie auch Krankenkassen Telefon-Hotlines, über die Fragen gestellt werden kön- nen und ergänzende Informationen erhältlich sind. Gemeinsam mit den Kammern und KZVen werden wir nicht nur ein dichtes Informations- netzwerk vorhalten, sondern auch persönliche Auskunftsstellen zur Ver- fügung stellen. Bei Fragen stehen auch BZÄK, KZBV, die Kammern und KZVen telefonisch zur Verfügung. Stets aktuelle Informationen bieten die Homepages von BZÄK und KZBV. Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV Weitere – ständig aktualisierte – gebündelte Informationen gibt es unter www.bzaek.de/berufsausuebung/ hygiene/sars-cov-2covid-19.html oder www.zm-online.de/themendossiers/ coronavirus-epidemie/ oder www.kzbv.de/coronavirus Foto: Axentis.de Coronaviren: Der Schutz der Praxen muss gewährleistet bleiben 06 | LEITARTIKEL
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