Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (599) QUIZ: IRRTÜMER UND MYTHEN IM ARBEITSRECHT 1. Bei einem Vorstellungsgespräch darf alles gefragt werden. 2. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist immer unwirksam. 3. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur bis zur Dauer von zwei Jahren möglich. 4. Mein Chef darf mich am Arbeitsplatz überwachen. 5. Auch in der Probezeit steht mir Urlaub zu. 6. Wenn mein Chef Überstunden anordnet, darf ich diese nicht verwei- gern. 7. Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. 8. Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern verbieten, Nebenjobs anzunehmen. 9. Bei Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit ist ein Lohnzuschlag zu zahlen . 10. Ein ärztliches Attest ist im Falle von Krankheit dem Arbeitgeber vom ersten Tag an vorzulegen. 11. Auch Arbeitnehmer können Hitzefrei verlangen. 12. Auch, wenn es mir im Arbeitsvertrag untersagt ist, darf ich mit meinen Arbeitskollegen über die Höhe meines Verdienstes sprechen. 13. Wertlose oder Sachen von geringem Wert wie z.B. Schrott darf ich ungefragt aus dem Betrieb mit nach Hause nehmen. 14. Während der Arbeitszeit darf nicht zu privaten Zwecken im Internet gesurft werden. 15. Bei Glatteis muss man nicht zur Arbeit. 16. Ich bin nicht versichert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeite. 17. Immer wenn ich arbeitsunfähig bin, muss mir mein Chef Entgeltfortzahlung leisten. 18. Für jeden gearbeiteten Kalendermonat erwerbe ich einen anteiligen Urlaubsanspruch i.H.v. 1/12 des Jahresanspruchs. 19. Der Urlaub kann auf das nächste Jahr übertragen werden 20. Wenn ich meinen Urlaub im Urlaubsjahr nicht vollständig nehmen kann, muss mir mein Chef den Rest ausbezahlen. 21. Während der Elternzeit entstehen keine Urlaubsansprüche . 22. Ein Arbeitgeber darf nicht wegen einer Erkankung des Arbeitneh- mers kündigen. 23. Solange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, darf er nicht gekündigt werden. 24. Eine Kündigung kann auch per E-Mail erklärt werden. 25. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu. 26. Eine Kündigung in der Probezeit geht immer. Tabelle 1 ; Quelle Wolter, Fachanwalt für Arbeitsrecht richtig falsch LÖSUNGEN 1. Falsch: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG verbietet Fragen zum Alter, Religion oder einer Schwanger- schaft. Auch hat der Bewerber ein Recht auf Privatsphäre, die ihn vor zu persönlichen Fragen schützt. Fragen rund um den Tätigkeitsbereich und die Eignung dazu muss er aber wahrheitsgemäß beantworten, um dem Arbeitgeber die Chance auf eine authentische Einschätzung zu geben. 2. Falsch: Auch mündliche Absprachen zum Vertrag gelten, sollten aber im Laufe der Zeit für beide Seiten schriftlich festgehalten werden, um im Rechtsstreit abgesichert zu sein. 3. Falsch: Eine Befristung kann verlängert werden, etwa bei einer Elternzeitvertretung. 4. Falsch: Das verbietet das allgemeine Persönlichkeitsrecht. 5. Richtig: Anteilig 1/12 pro gearbeitetem Monat. 6. Richtig: Hier untersteht der Arbeitnehmer dem Weisungs- recht und muss im Rahmen von 48 Wochenstunden bereit sein, mehr zu arbeiten. Das ist allerdings nur vorüber- gehend möglich – nicht dauerhaft. 7. Weder-noch: Ärzte leisten einen „höherwertigen Dienst“ und müssen auch mal für Mehrarbeit zur Verfügung stehen. Doch wie die Überstunden abgegolten werden, muss vertraglich festgelegt sein. 8. Hier gibt es keine gesetzliche Regelung für ein Verbot. Allerdings muss der Arbeitnehmer trotz einer Nebentätigkeit sicherstellen, dass er seine Arbeitskraft für die Haupttätigkeit vollends zur Verfügung stellen kann und darf nicht beim Wettbewerber jobben. 9. Falsch: Hier gibt es keine verbindliche Regelung. 10. Falsch: Das Gesetz sieht die Einreichung am 3. Tag der Erkrankung vor. Es gilt aber primär die vertragliche Regelung dazu. 11. Richtig: Ab einer Innenraumtemperatur von 35 Grad plus. 12. Richtig: Das erlaubt das Entgelttransparenzgesetz. 13. Falsch: Das ist trotzdem Unterschlagung und Diebstahl. 14. Weder-noch: Das muss vertraglich geregelt werden. 15. Falsch: Hier untersteht der Arbeitnehmer dem Wegrisiko und muss gegebenenfalls mehr Zeit oder eine andere Anfahrt nehmen. 16. Falsch: Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, wann er sich wieder arbeitsfähig fühlt, und ist versichert, wenn er sich dazu meldet. 17. Falsch: Nach sechs Wochen übernimmt die Kranken- kasse die Lohnfortzahlung beziehungsweise als Krankengeld einen Teil des Lohns. Es muss ein Attest eingereicht werden. 18. Falsch: Mit dem Abgeltungsanspruch besteht der volle Urlaubsanspruch. 19. Richtig: Allerdings nicht unbegrenzt. Meist ist der Resturlaub im ersten Quartal zu nehmen. 20. Falsch: Das gilt erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder wie vertraglich festgehalten. 21. Falsch: Es bestehen 10 Tage Urlaub pro Kind und Jahr. 22. Falsch: Schwieriger Fall! Eine Kündigung droht nicht sofort, ist die Prognose aber ein dauerhafter krankheitsbedingter Ausfall, darf gekündigt werden. Meist endet das in einem gerichtlichen Vergleich. 23. Falsch: Doch, siehe Punkt 22. 24. Falsch: Es muss eine beweissichere Zustellung erfolgen und das immer schriftlich sowie mit Original-Unterschrift. Per E-Mail ist das nicht 100-prozentig sicher. 25. Falsch: Das trifft nur einen Aufhebungsvertrag. 26. Richtig: Der Kündigungsschutz gilt erst nach einem halben Jahr. | 89

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