Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 110, Nr. 6, 16.3.2020, (607) BEWERBUNG UND ANERKENNUNG Was ausländische StudentInnen und examinierte ZahnärztInnen beachten müssen: \ Für Studienanfänger: Wer sein Zahnmedizinstudium in Deutschland absolvieren möchte, muss sich regulär um einen Studienplatz bewerben und das Auswahlverfahren der Universität durchlaufen. Dafür wird eine Hoch- schulzugangsberechtigung benötigt, vergleichbar mit dem Abiturzeugnis. Weiter sind Nachweise zur deutschen Sprachkenntnis und gegebenenfalls auch ein Motivationsschreiben einzureichen. An den meisten Unis wird eine gewisse Anzahl an Studienplätzen für ausländische Studienanfänger bereitgehalten. Hier entscheidet das interne Auswahlverfahren über die Vergabe. Studierende aus Nicht-EU-Staaten brauchen ein Studienvisum von der Landesbotschaft. Für weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen die Uni und deren Studienberatung zur Verfügung. Die Bewerbungs- verfahren unterscheiden sich auch je nach Bundesland. \ Für Studierende: Für einen Studienplatzwechsel und die Anerkennung der im Heimatland erbrachten Leistungen müssen alle Nachweise über bestandene Prüfungen, die Sprachkenntnis sowie die Hochschulzugangs- berechtigung an der deutschen Universität eingereicht werden. Diese prüft dann die Qualifikation und entscheidet über Eignung und Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen im Rahmen der Vorgaben zur zahn- medizinischen Ausbildung in Deutschland. Je nach Bundesland und Universität kann dann noch ein Auswahlverfahren auf die Bewerber zukommen. Die meisten der 26 deutschen Universitäten, an denen Zahnärzte ausgebildet werden, haben keine spezielle Quote, um Plätze an Studierende aus dem Ausland zu vergeben. Alle Informationen zum Verfahren und zur Anerkennung geben die jeweilige Universität und deren Studienberatung. Für die Immatrikulation brauchen Studierende ein Studienvisum. Das Verfahren zur Anerkennung und Aufnahme kann von Bundesland zu Bundesland variieren. \ Für Absolventen: Die Voraussetzung für die Approbation in Deutschland ist eine im Ausland abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung, die einer deutschen gleichwertig ist oder einen gleichwertigen Kenntnisstand aufweist. Dieser ist gegebenenfalls durch eine Prüfung nachzuweisen. Zudem werden Sprachkenntnisse auf B2-Niveau, ein Fachsprachtest und gesundheitliche Eignung verlangt. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören Antrag, Lebenslauf, Geburtsurkunde, Führungszeugnis aus dem Heimatland und aus Deutschland, ein Leumundszeugnis (Certificate of good standing) und eine ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung, Zeugnisse zum Ausbildungsabschluss, Arbeitszeugnisse und die Promotionsurkunde sowie der Nachweis über einen Wohnsitz. All das ist beim Landesprüfungsamt der Landesgesundheitsbehörde einzureichen. Weitere Informationen geben die Landeszahnärztekammern. www.eve-rotary.com SET RA 306 Für Keramik EINE FORM FÜR JEDE OBERFLÄCHE | 97

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