Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 110, Nr. 7, 1.4.2020, (656) INTERVIEW MIT DR. MICHAEL BRANDT Der Notdienst beim Schwein wird höher bewertet Bei Apothekern und bei Tierärzten sind die Notdienstpauschalen erhöht worden, Zahnärzte erhalten für die Arbeit dagegen nach wie vor 60 Euro und weniger. Doch nur mit einem höheren Zuschlag könne dieser Service weiterhin flächendeckend und wohnortnah angeboten werden, sagt Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Der Mensch sollte dem Staat nicht weniger wert sein als ein Schwein. Herr Dr. Brandt, auf der letzten Kammerversammlung in Kiel haben Sie angekündigt, das Thema Notdienst für die nächste Klausurtagung der Interessengemeinschaft der Heilberufe (IDH) einzubringen. Mit welcher Ziel- richtung? Dr. Michael Brandt: In Schleswig-Holstein haben wir mit der IDH einen bundesweit einzigartigen Zusammenschluss der Heilberufe. Wir sprechen mit einer Stimme. Da kann ich mir eine enge Zusammenarbeit beim Notdienst gut vorstel- len. Auch aus Patientensicht kann es doch nur sinnvoll sein, wenn Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sich abstimmen. Dann findet der Schmerzpatient aus der Zahnarztpraxis in der Nähe eine dienstbereite Apotheke und muss nicht den ganzen Landkreis abfahren. Beim Notdienst muss die Grundbelastung finanziert sein! In unseren beiden Gebührenordnungen ist sie das bei Weitem nicht. Ärzte haben Anlaufpraxen, Apotheker eine Notdienst- pauschale, die durch eine Notdienstumlage je Medikament gespeist wird – und Tierärzte haben nun eine auskömmliche Notdienstgebühr vom Gesetzgeber erhalten. Das fordere ich auch für uns Zahnärzte! Was hat sich im Vergleich zu früher geändert? Früher bin ich allein in die Praxis gefahren, um den nächt- lichen Schmerzpatienten zu behandeln. Doch das kann ich heute nicht mehr. Eine Behandlung ist komplex und die ein- zuhaltenden Vorschriften bei den Behandlungsschritten sind es ebenso. Bei einem Notfall am Wochenende außerhalb der Notdienstsprechstunde brauche ich jetzt mindestens eine Zahnmedizinische Fachangestellte für den administrativen Aufwand. Das verursacht natürlich zusätzliche Kosten ... Richtig. Um ein Beispiel aus der Praxis zu geben, was die Behandlung eines Schmerzpatienten zu Notdienstzeiten be- deutet: Zunächst fahren wir die Behandlungseinheiten und die weitere EDV hoch, nehmen die Patientendaten auf, führen die Anamnese und die Datenschutzerklärung durch. Danach folgen die Untersuchung, das Röntgenbild, die Anästhesie und zum Beispiel die Extraktion eines zerstörten Zahns. Im Foto: AdobeStock_krumanop DR. MICHAEL BRANDT ... ist Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein und Vorstands- mitglied der BZÄK, sowie dort Mit- glied in den Ausschüssen Prävention, Europa, Internationales und im Gemeinsamen Beirat Fortbildung. Foto: BZÄK 14 | POLITIK

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