Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 110, Nr. 7, 1.4.2020, (658) summieren sich die damit verbundenen abrechenbaren Leis- tungen auf 39 Punkte. Das sind bei uns in Schleswig-Holstein zurzeit gut 40 Euro. Hinzukommt kommt ein Zuschlag für den Notdienst von etwa 16 Euro. Bei Privatpatienten sind es gut 12 Euro. Bei Ihrem Beispiel kommen Sie bei Kassenpatienten also auf Einnahmen von nicht einmal 60 Euro. Genau, und bei einem Privatpatienten kann eine solche Not- dienstbehandlung sogar noch weniger einbringen, das heißt bei unter 50 Euro liegen. Zurzeit werden über 80 Leistungen der GOZ in Relation zu vergleichbaren BEMA-Leistungen unterhalb des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet. Und in der eben beschriebenen Rechnung muss man darüber hinaus berücksichtigen, dass der ZFA für einen solchen Notdienst natürlich Gehaltszuschläge beziehungsweise ein Freizeitausgleich zustehen. Für Sie ist die jetzige Notdienst-Vergütung schwer zu verschmerzen? Es geht nicht um „verschmerzen“. Es geht darum, dass die Grundbelastung finanziert ist und dass die Gleichbehand- lungsgrundsätze auch für die Zahnmedizin gelten sollen. Wenn die Politik will, dass im zahnmedizinischen Notfall ortsnah geholfen werden soll, dann muss sie handeln! Was meinen Sie konkret damit? Ein Beispiel: 2017 wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) novelliert. Es kam zu einer pauschalen Anhebung der Leistungen um 12 Prozent und für Beratungsleistungen sogar um 30 Prozent. Der Schwund von Kliniken, die einen Not- dienst vorhalten müssen, führte jetzt nach zwei Jahren zu einer erneuten Novellierung der GOT – mit dem angesprochenen Notdiensthonorar von 50 Euro und einer erhöhten Wege- geldentschädigung. Mit diesen Maßnahmen soll der tierärzt- liche Notdienst sichergestellt werden. Das führt in Deutschland zu der absurden Situation, dass – über- spitzt ausgedrückt – der Notdienst für ein Schwein höher be- wertet wird als der eines privatversicherten Patienten. Hier wird mit unterschiedlichem Maß gemessen. Bei Tieren wird dem Arzt ein Ausgleich für Kostensteigerungen gewährt, bei der Behandlung eines Menschen spielt offenbar der Bundes- haushalt eine wichtigere Rolle. Die Einnahmen des zahnärzt- lichen Notdienstes decken nicht annähernd die entstehen- den Kosten durch die geschilderten Aufwände. Das ist keine Vergütungsgerechtigkeit! Für Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Kabinett war das entscheidende Argument für die Einführung der Notdienst- gebühr, dass „die höheren Kosten im Notdienst bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden konnten und daher für die Tierarzt- praxen nicht kostendeckend waren“. Was wünschen Sie sich für die Zahnärzteschaft? Die Position der BZÄK ist da ganz klar: Wir brauchen für die Gebührenordnung ein zeitgemäßes Vergütungssystem. Und das sollte eben auch den Notdienst berücksichtigen. Viele Kolleginnen und Kollegen ächzen mittlerweile unter den laufenden Praxiskosten. Ein entscheidender Grund dafür: Seit nunmehr 32 Jahren haben wir einen gleichbleibenden Punkt- wert für Leistungen in der GOZ. Die Praxiskosten sind in dieser Zeit auf deutlich über 50 Prozent angestiegen – ebenso wie der Verbraucherpreisindex. Beim Strompreis liegt die Steigerungs- rate in den vergangenen 30 Jahren sogar bei über 100 Pro- zent. Wir arbeiten 2020 faktisch für die Hälfte des Honorars des Jahres 1988. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte der Punktwert der GOZ die wirtschaftliche Entwicklung abbilden. Einen solchen Inflationsausgleich hat es allerdings seit 1988 nie gegeben. Gerne wiederhole ich hier die Forderung der Delegierten der Bundeszahnärztekammer, die die Bundesregierung aufgefordert haben, den GOZ-Punktwert unter Nachholung der Kosten- steigerung seit 1988 auf 14 Cent anzuheben und ihn jährlich – unter Berücksichtigung der Kostensteigerung in den Praxen – anzupassen. Wenn es hoffentlich bald zur Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung, der GOÄ, kommt, könnte diese als Blau- pause für die Zahnärzteschaft genutzt und weiterentwickelt werden. Die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommis- sion für ein modernes Vergütungssystem liegen seit Kurzem vor. Dass der Gesetzgeber auch schnell handeln kann, hat die kurzfristige Erhöhung der Notdienstpauschale bei Tierärzten gezeigt. Der Mensch sollte dem Staat nicht weniger wert sein als ein Schwein. \ Seit Mitte Februar können sich die Tierärzte über die Einführung einer „Notdienstgebühr“ freuen: Für einen Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten zahlt der Halter inklusive Mehrwertsteuer 59,50 Euro plus die Gebühren für die tierärztlichen Leistungen. Bei den Apothekern ist die Notdienstpauschale Anfang des Jahres sogar auf 350 Euro pro Tag erhöht worden. Zahnärzte bekommen einen Notdienstzuschlag von deutlich unter 20 Euro pro Patient. Seit über 30 Jahren keine Anpassung des GOZ-Punktwertes Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ Preisentwicklung für Lebenshaltung, alle privaten Haushalte Quelle: Statisches Bundesland (Fachserie 17) Verbraucherpreisindizesfür Deutschland, Jahresbericht; BZÄK 2019 16 | POLITIK

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