Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07
ZUM KURZARBEITERGELD WAS IST KURZARBEITERGELD? Eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit wird als Kurzarbeit verstanden. Diese kann auch eine vorübergehende Einstellung der Arbeit zur Folge haben, dann wird von „Kurzarbeit Null“ gesprochen. Die Anordnung der Kurzarbeit hat zum Ziel, den Betrieb durch Senkung der Personalkosten zu entlasten und die Erhaltung der Arbeitsplätze sicherzustellen. Ein Verdienst- ausfall kann mit dem Kurzarbeitergeld nicht geltend gemacht werden. WANN DARF MAN KURZARBEIT ANORDNEN? Ein einseitiges Recht zur Anordnung von Kurzarbeit besteht für den Arbeitgeber nicht. Ein derartiges Recht kann sich aber daraus ergeben, dass \ eine arbeitsvertragliche Regelung zur Kurzarbeit besteht (Arbeitsvertrag), \ eine kollektivvertragliche Regelung besteht (Tarifvertrag) oder \ eine entsprechende Betriebsvereinbarung besteht. Existiert keine entsprechende Regelung, wovon in den Zahnarztpraxen regelmäßig ausgegangen werden kann, muss der Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern individuell eine Vereinbarung über die beabsichtigte Kurzarbeit treffen. Im Sinne eines Arbeitsplatzerhalts ist die Zustimmung von Arbeitnehmern regelmäßig sinnvoll. Eine Vereinbarung der Kurzarbeit ist nur wirksam, wenn sie vor der Einführung der Kurzarbeit liegt. Zu beachten sind die Sondervorschriften zur Kurzarbeit bei beabsichtigten Massenentlassungen nach §§ 17 ff. KSchG. Der Arbeitgeber ist beispielsweise verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Die Agentur für Arbeit kann dann unter den weiteren Voraussetzungen des § 18 und § 19 KSchG Kurz- arbeit anordnen. WO KANN ICH DEN ARBEITSAUSFALL ANZEIGEN? Der Arbeitsausfall ist bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Praxis ihren Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. WER KANN DEN ARBEITSAUSFALL ANZEIGEN? Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebs- vertretung erstattet werden. Der Anzeige des Arbeitgebers ist eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen (sofern vorhanden). WANN WIRD KURZARBEITERGELD GEZAHLT? ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn 1. ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Die Voraussetzungen für einen erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall sind erfüllt, wenn \ er auf wirtschaftlichen Gründen, insbesondere einer schlechten Konjunkturlage, oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, \ er vorübergehend ist, \ er nicht vermeidbar ist und \ in dem betroffenen Betrieb im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) mindestens ein Drittel der Beschäf- tigten (sofern die Bundesregierung die geplanten Erleichterungen umsetzt: 10 Prozent der Beschäftigten) wegen des Arbeitsausfalls ein um mehr als 10 Prozent vermindertes Entgelt erzielt. E R R T G O N O M I T C O U U B C E H X S E C C R O S E D C E R H I N T U I T I V E Z E I T P A R E N D N Y S F I Z I E N T C B E D I E N U N U G B E N U N F A C H E E F E E I M E N Ü F Ü H R U N O N O M I S C H X G I C H E R X W I F I S Ö K Cube und Cube X: Die neuen Kleinsterilisatoren für Zahnarztpraxen. Entscheiden Sie sich für mehr Wirtschaftlichkeit: Dank optimierter Reinigungsprogramme, kürzerer Laufzeiten und einer intuitiven Menüführung mit Touch-Display machen unsere neuen Sterilisatoren Cube und Cube X die Aufbereitung und Sterilisation von zahnmedizini- schen Instrumenten leichter, sicherer und effizienter als jemals zuvor. miele.de/pro/cube Miele Professional. Immer Besser. Mehr erfahren: Telefon 0800 22 44 644 | www.miele-professional.de POLITIK | 21
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