Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 110, Nr. 7, 1.4.2020, (668) ELEKTRONISCHER MEDIKATIONSPLAN UND NOTFALLDATENMANAGEMENT Diese Anwendungen bringen endlich Mehrwert! Der Startschuss ist gefallen: In der Region Westfalen-Lippe startete im März ein rund achtwöchiger Feldtest zu den ersten medizinischen Anwendungen „elektronischer Medikationsplan/Arzneimittel- therapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“ und „Notfalldatenmanagement (NFDM)“. Z iel ist, die Anwendungen mithilfe von 74 Arztpraxen, 15 Apotheken und einem Krankenhaus in einem realen Versorgungsumfeld zu erproben. Der elektronische Medi- kationsplan sowie das Notfalldatenmanagement sind für die Pa- tienten freiwillige Anwendungen. Einmal angelegt und befüllt werden die Datensätze eMP und NFDM auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und stehen dann auch anderen (zahn-)ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sowie Apo- theken und Krankenhäusern zur Verfügung – sofern vom Patienten das Einverständnis auf Zugriff erteilt wurde. WENN DIE PRAXIS EIN MEDIKAMENT VERSCHREIBT Der auf der eGK gespeicherte Datensatz des eMP umfasst zum Beispiel Medikationsdaten und weitere medikationsrelevante Informationen sowie Kommentarfelder zum interdisziplinären Informationsaustausch der beteiligten Heilberufsangehörigen. Diese Daten können automatisiert zur Arzneimitteltherapie- Sicherheitsprüfung (AMTS) genutzt werden. Dies wird dann inte- ressant, wenn die Zahnarztpraxis im Rahmen der Behandlung ein Arzneimittel verschreiben will. Konkret könnte sie dann etwa das zu verordnende Antibiotikum direkt auf Wechsel- und Nebenwirkungen mit dem bestehenden Krankheits- und Medi- kationsbild des Patienten abgleichen – zusätzliche Sicherheit für die behandelnde Praxis und den Patienten. Außerdem kann bei jeder neuen Verordnung das entsprechende Präparat im eMP abgelegt werden, so dass weiterbehandelnde Mediziner stets aktuelle Informationen über die Medikation ihrer Patienten nachvollziehen können. Der Notfalldatensatz (NFD) kann in der Zahnarztpraxis in Not- fallsituationen schnell und sicher Zugriff auf notfallmedizinische Informationen geben, so dass direkt und gezielt Maßnahmen er- griffen werden können, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden. EIN ZUSÄTZLICHES MITTEL ZUR DIAGNOSESTELLUNG Außerdem – und das ist wesentlich häufiger der Fall und damit nutzbringender – kann der NFD als zusätzliches Hilfsmittel und Informationsfundus zur Anamnese, Diagnostik und Therapie- findung hinzugezogen werden, da er unter anderem Angaben zu gestellten Diagnosen, zur aktuellen Medikation, zu Allergien oder Unverträglichkeiten sowie Kontaktdaten (wie hausärztliche Ver- sorgung) und besondere Hinweise enthält. Ab etwa Mitte 2020 sollen die Anwendungen eMP/AMTS und NFDM für Zahnarztpraxen verfügbar sein. Die Grundsatzfinan- zierungsvereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzen- verband bildet auch die Grundlage für die Erstattungen, die die Zahnarztpraxen für die notwendige Aufrüstung der Praxis-IT erhalten: Die Updates von Konnektor / Integration der Module ins PVS werden mit einmalig 530 Euro finanziert; zur monat- lichen Betriebskostenpauschale gibt es zusätzlich 1,50 Euro – vorausgesetzt die Praxis bestätigt ihrer KZV, dass sie die erforder- lichen Anpassungen zur Nutzung der beiden Anwendungen vorgenommen hat. KZBV Für weitere Informationen hat die KZBV jeweils Leitfäden zu den Anwendungen eMP und NFDM erstellt: https://www.kzbv.de/leitfaeden-emp-und-nfdm.1356.de.html Foto: AdobeStock_M.Dörr & M.Frommherz EIN BENEFIT FÜR DIE PRAXIS Zahnarztpraxen nehmen an den Feldtests nicht teil. Es ist aber geplant, die Anwendungen, sobald sie im Wirkbetrieb sind, bezüglich der Prozesse in den Praxen zu evaluieren. Hier werden dann auch circa 30 Zahnarztpraxen einbezogen, um den Ablauf der Prozesse weiter zu optimieren. „Ich finde es richtig, dass wir Zahnärzte mit ins Boot geholt werden, so dass wir die Möglichkeit haben, unsere Erfahrungen aus der Praxis weiterzugeben und aktiv zu Optimierungen beizutragen“, betont der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. „Am Ende des Tages sorgen wir dafür, dass die Digitalisierung für die ohnehin schon exzellente zahnärztliche Versorgung einen Mehrwert bietet.“ 26 | POLITIK

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