Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 110, Nr. 7, 1.4.2020, (680) Sehr geehrter Herr Henrici, die Situation bei mir spitzt sich sehr hart zu. In meiner Praxis werden immer mehr Behandlungen von Patienten abgesagt oder verschoben, so dass ich schon täglich mein Personal frühzeitig in den Feierabend schicken musste, obwohl sich bereits gefühlt die Hälfte der Mitarbeiter krank gemeldet hat. Die erheblichen Terminausfälle machen sich negativ bei meinen Einnahmen be- merkbar – trotzdem bleibt die Kosten- belastung gleich. Welche Lösungen gibt es schnell? Halte bei gleichbleibenden Kosten nur etwa drei Monate durch … Vielen Dank! DIE ZM-KOLUMNE RUND UM DIE RELEVANTEN PRAXISFRAGEN So kommt Ihre Praxis durch die Corona-Krise! D ie aktuelle Situation hat ganz abgesehen von den Vorgaben seitens der Politik bereits viele Unternehmen veranlasst, Ihre Mit- arbeiter von zu Hause arbeiten zu las- sen. Doch nicht alle Arbeiten lassen sich ins Homeoffice verlagern, so auch die Arbeitsleistungen von Zahnarzt- praxen. Die notwendigen infektions- prophylaktischen Maßnahmen in Kombination mit aus verschiedenen Gründen massiv reduzierten Terminen führt nun zu drastischen Einnahme- ausfällen bei den Praxen, die auch durch die Zusage der KZBV, dass die Abschlagszahlungen weiter fließen werden, im Ergebnis die Kosten nicht decken werden. Falls Sie in der Analyse Ihrer Praxissituation zu dem Ergebnis kommen, dass die Praxiskosten und die Praxisrücklagen mit der individuellen Risikoeinschätzung nicht in Deckung zu bringen sind, müssen Sie dringend Maßnahmen zum Schutz Ihres Unter- nehmens und damit auch zum Erhalt der Arbeitsplätze ergreifen. An erster Stelle steht dabei für Sie als Arbeitgeber die sogenannte „Risiko- absicherung nach unten“, um solche Krisenzeiten überbrücken zu können. Auch für Zahnarztpraxen stehen fol- gende Möglichkeiten zur Verfügung. Neben \ Liquiditätskrediten und \ Steuerstundungen ist \ Kurzarbeitergeld die dritte „Waffe“ der Regierung gegen einen Kollaps in der Wirtschaft. Es ist eine Maßnahme, diese Risikoabsiche- rung schnell und effektiv leisten zu können. Diese Maßnahme ist dafür gedacht, den krisenbedingten erheb- lichen Arbeitsausfall für einen festge- legten Zeitraum an die Arbeitszeiten der Beschäftigten anpassen zu können. Dies dient auch dem Arbeitsplatz- erhalt, da durch die Anpassung der Arbeitszeit an die reale Situation der aktuelle Arbeits- und Entgeltausfall in Foto: AdobeStock_cunaplus_iiierlok_xolms 38 | PRAXIS

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=