Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07
zm 110, Nr. 7, 1.4.2020, (682) entgeltdifferenz besteht. Der Arbeit- geber hat zudem die Möglichkeit bei- tragsfrei(!) auf 80 Prozent zu erhöhen (Aufstockung). Wir empfehlen Ihnen die solidarische Aufstockung zu nutzen! Ausgenommen vom Kurzarbeitergeld sind 450-Euro-Kräfte, Auszubildende, Studenten und Krankengeldbezieher. FÜNF SCHRITTE ZUM KURZARBEITERGELD Wenn sie sich entschieden haben, Kurzarbeitergeld für Ihre Praxis zu be- antragen, dann befolgen Sie die „Fünf- Schritte zum Kurzarbeitergeld für die Zahnarztpraxis“ (Abbildung 2). Damit das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden kann, wird eine rechtliche Grundlage benötigt. Diese erfolgt über eine Betriebsvereinbarung oder eine Individualvereinbarung. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen die Individual- vereinbarung, die einen Zusatz zu den Arbeitsverträgen darstellt und die Ver- einbarung von Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Dafür haben auch wir entsprechende Vorlagen entwickelt. Denn erst wenn eine rechtskräftige Vereinbarung vor- liegt, kann bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt werden. Dafür muss das das Formular „Anzeige über Arbeitsausfall“ vom Arbeitgeber aus- gefüllt und bei der verantwortlichen Dienststelle der Agentur für Arbeit ein- gereicht werden. Links zur Findung der Dienststelle finden Sie untenstehend. PATIENTENKOMMUNIKATION NICHT VERGESSEN! Die Arbeitszeitreduzierung erfordert neue Öffnungszeiten und Schicht- planungen für die Zahnarztpraxis. Hierbei ist es wichtig, einzelne Maß- nahmen auf die jeweilige Abteilung / den jeweiligen Leistungsbereich abzu- stimmen. \ Kurzarbeit kann für alle aber auch nur für einen Teil der Mitarbeiter eingeführt werden. \ Wir empfehlen Ihnen, a: den Praxisempfang dauerhaft für Notfälle und Schmerzpatienten sicherzustellen, b: den Betrieb auf ca. 20% für Schmerzpatienten etc. herunterzufahren und c: die PZR zu 100% herunterzufahren. Um Missverständnisse der Patienten zu verhindern müssen die Veränderungen der Öffnungszeiten und des Behand- lungsspektrums den Patienten und Mitarbeitern ausdrücklich kommuni- ziert werden. Bei der Agentur für Arbeit beantragen Sie monatlich, nachträglich die Erstat- HENRICI HILFT – DER PRAXISFLÜSTERER Mit der Erfahrung aus mehr als 2.800 umfassenden Mandaten in zehn Jahren beantwortet der Praxisexperte und Haupt- gesellschafter der „OPTI health consulting GmbH“ Fragen von Mandanten und Lesern zum Unternehmen Zahnarztpraxis. Der Einblick in seinen „Praxis“-Alltag soll Lösungsansätze aufzeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich begegnen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. In „Fünf-Schritten“ zum Kurzarbeitergeld für die Zahnarztpraxis Quelle: OPTI Abb. 2: Nicht nur die Arbeitsstrukturen müssen angepasst werden, Sie müssen dies auch Ihren Patienten sagen. 40 | PRAXIS
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