Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

tung des Kurzarbeitergeldes, also sofern Sie die Punkte Nr. 1 bis Nr. 4 der unten stehenden Grafik erledigt haben, über- nimmt ihr Steuerberater alles weitere, so die Berechnung der Löhne. WAS WIRD AUS DEN UMSATZBETEILIGUNGEN? Die Umsatzbeteiligung wird fast immer als Vorauszahlung pauschalisiert, um dann viertel- oder halbjährlich, gege- benenfalls sogar jährlich abgerechnet zu werden. Diese pauschalisierte Voraus- zahlung fällt mit in die Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Meine Empfeh- lung ist, dieses immer so zu handhaben. Ich kenne nur wenige Praxen, die nicht pauschalisiert die Umsatzbeteiligung in Abschlägen vorauszahlen. Dies wäre allerdings mindestens per sofort zu empfehlen, sodass die Behandler nicht in ein Loch fallen. Im letztgenannten Fall empfehle ich dringend die dies- bezügliche Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen den Anspruch auf Kurzarbeitergeld, bis Ende dieses Jahres zu nutzen. Sollte zwischenzeitlich wieder eine größere Anzahl von Patienten behandelt werden und ein damit verbundenes höheres Arbeitsvolumen entstehen, kann die Kurzarbeit jederzeit unter- brochen werden. FAZIT Mithilfe der Kurzarbeit können die fi- nanziellen Auswirkungen der „Corona- Krise“ auf die Zahnarztpraxis reduziert werden. Dabei werden die Arbeits- stunden der Mitarbeiter dem reduzier- ten Arbeitsanfall angepasst. Der da- durch entstehende Entgeltausfall der Mitarbeiter wird zu einem großen Teil in Form von Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur ausgeglichen. Die Praxen werden so erheblich bei den Lohnkosten entlastet. Dazu bedarf es einer rechtlichen Grundlage in Form einer Individual- oder Betriebsverein- barung, um Kurzarbeit wirksam ein- führen zu können. Nicht vergessen werden darf, dass die Organisation der Zahnarztpraxis den veränderten Bedingungen angepasst als auch die Veränderung konsequent an die Patienten kommuniziert werden muss. Erlauben Sie mir einige persönliche Worte zum Schluss. Auch ich habe es mir nicht denken können, dass eine solche Situation mal Realität werden kann. Haben Sie keine falsche Scham, die Hilfspakete des Staates zu nutzen, dafür sind diese da. Dafür haben Sie jahrelang viele Steuern gezahlt. Stand heute (20.03.2020) hat mein Unter- nehmen bereits circa 30 Praxen in die Kurzarbeit verholfen. Derzeit kommen jeden Tag circa zehn Praxen hinzu. Glauben Sie mir, das sind alles gesunde Praxen, die aber angesichts der uner- warteten Umsatzeinbrüche und der unklaren zeitlichen Dimension trotz- dem die „Absicherung nach unten“ betreiben müssen, um ihr Unter- nehmen perspektivisch erhalten zu können. Und das bedeutet, auch die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Gehen Sie offen damit um. Wir von OPTI haben ebenfalls für einige Abtei- lungen Kurzarbeit beantragt. Insofern: Bitte keine Scham! \ In diesem Sinne ... Ihr Christian Henrici Nützliche Links 1. „Anzeige über Arbeitsausfall“: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ anzeige-kug101_ba013134.pdf 2. Mithilfe der Dienststellensuche eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe suchen: https://www.arbeitsagentur.de/ weiterleitung/1478849791481 3. Antrag auf Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ antrag-kug107_ba015344.pdf 4. Aktuelle News https://www.opti-hc.de/2020/03/17/ kurzarbeit-was-muessen-sie-tun/ www.ich-bin-endo.de © 02/2020 · 10005561v.003 Ich bin einfach und sicher. Ich bin F360 . Man spürt es direkt bei der allerersten Anwendung: Mit F360, dem cleveren 2-Feilen-System von Komet, wird die Wurzelkanalaufbereitung angenehm leicht, einfach und dennoch sicher. | 41

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