Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 110, Nr. 7, 1.4.2020, (684) SYNOPSE – COVID-19-MAßNAHMEN BEI ZAHNARZTPRAXEN IM EU-VERGLEICH PLUS SÜDKOREA Stand: 20. März 2020 Land Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Kroatien Maßnahme Die Chambre Syndicale Dentaire und die belgische Gesellschaft für Zahnmedizin haben am 19. März 2020 eine Empfeh- lung veröffentlicht, wonach nur noch Notfälle behandelt werden dürfen. Behandelnde Zahnärzte müssen verschiedene Sicherheitsmaßnahmen sicherstellen (z.B. FFP2-Masken). Nationaler Ausnahmezustand seit 9. März 2020. Es gibt keine behörd- lichen Anweisungen für Zahnkliniken. Die BgDA empfiehlt, die Behandlung von Patienten drastisch zu reduzieren und nur Notfälle anzunehmen. Dänische Gesundheitsbehörde weist am 17. März 2020 an, dass Zahnarzt- praxen nur noch sogenannte „kritische Funktionen“ erfüllen dürfen, d.h. nur Notfälle und bereits angefangene Behandlungsfälle Keine behördliche Schließung der Zahn- arztpraxen. Estnischer Verband fordert Schließung für zwei Wochen bei Auf- rechterhaltung einer Notfallversorgung. Zahnarztpraxen sind auf Empfehlung des ONCD, der in Frankreich die Regulie-rungsbehörde ist, geschlossen. Notfälle werden jedoch vor Ort (l‘ordre du département) organisiert, vorausgesetzt, der Arzt ist über offizielle pharmazeutische Händler vollständig mit Handschuhen, Masken usw. ausgestattet. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der Hellenic Dental Association und der Re- gional Dental Society of Athens (OSA) haben Empfehlungen an ihre Mitglieder herausgegeben, nur Notfälle zu behandeln. Widersprüchliche Situation. Die zahn- ärztliche Regulierungsbehörde, der Irish Dental Council, hat keine Warnung herausgegeben. Die allgemeine Gesund- heitsbehörde hat eine allgemeine Warnung für Gesundheitsdienstleister ausgesprochen, Die meisten Praxen haben freiwillig geschlossen und behandeln nur Notfälle. Forderungen der Kroatischen Zahnärzte- kammer nach entsprechenden finanziel- len Hilfen. Kompensation für Zahnärzte Keine Regelungen zu Kompensationen Keine Regelungen für Kompensationen Temporäre Entschädigungsregelung für Selbstständige mit maximal zehn Vollzeitbeschäftigten (bis Juni). Selbstständige, die aufgrund des Covid-19-Virus einen Einkommensrückgang von mehr als 30 Prozent erfahren, können entschädigt wer-den. Dem Vorschlag zufolge soll die Entschädigung durch den Staat 75 Prozent des Einkommensverlusts betragen, jedoch maximal 23.000 DKK ( Euro 3.077 ) pro Monat, was den Sätzen des mit den Sozialpartnern in der dreiseitigen Vereinbarung vereinbarten Lohnausgleichssystems für Angestellte entspricht. Nach dem Vorschlag kann die Entschädigung bis zu 34.500 DKK pro Person und Monat betragen, wenn der Selbstständige einen Ehepartner hat. Die Regierung hat angekündigt, das konkrete Modell so bald wie möglich festzulegen. Die Kompensationsregeln für Personal sehen derzeit 70% des Gehalts und nicht mehr als 1.000 Euro vor. Entschädigungen sind bislang in sehr geringem Umfang vor- gesehen. 100 Euro pro Monat durch die Sozialversicherung. Weitere Entschädigungen sollen folgen. Allerdings werden diese in jedem Fall gedeckelt. Am 17. März hat der französische Wirtschaftsminister eine Einmalzahlung in Höhe von Euro 1.500 für Freiberufler sowie Erleichterungen bei der Zahlung der Sozialabgaben und Steuern Keine Angaben Planungen für staatliche Hilfen laufen. IDA hat Brief an Finanzminister geschrieben: https://www.dentist.ie/_fileupload/Covid%2019/ 20c0024%20-%20ltr%20to%20minister%20paschal%20 donohoe%20re%20covid-19%20outbreak.pdf Quelle: https://www.hkdm.hr/novost/1783/PRIOPCENJE-PREDS JEDNIKA-KOMORE-o-poduzetim-mjerama-i-radnjama- Komore-u-epidemioloskoj-situaciji-sirenja-virusa-COVID-19 Quellen Chambre Syndicale Dentaire (CSD): http://www.incisif.be/csd-news-00282020- communique-19-mars-2020/ Quelle: BgDA, Prof. Nick Sharkov Quelle: Dänischer Zahnärzteverband Zu den Kompensationen: https://bm.dk/ nyheder-pres-se/pressemeddelelser/ 2020/03/trepartsaftale-skal-hjaelpe- loenmodtagere/ Quelle: Estnischer Zahnärzteverband. Dr. Piret Välli Quelle: https://www.hammaslaakariliitto.fi/fi/tyoelama/ koronavirustilanteeseen-varautuminen-suun- terveydenhuol-lossa#.XnPkxmAxmpo Quelle: Ordre national des chirurgiens-dentistes (ONCD), Cédric Grolleau CDF https://lescdf.fr/sites/default/files/inline- files/20200317%20Point%20Services%20 ECO.pdf_0.pdf Quelle: CED Quelle: Fintan Hourihan, Geschäftsführer der Irish Dental Association (IDA) https://www.dentist.ie/news/covid-19-advice. 8333.html#bus%20support COVID-19 IM LÄNDERVERGLEICH Diese Regeln gelten für die Zahnärzte in Europa

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