Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 110, Nr. 7, 1.4.2020, (685) Luxemburg Niederlande Österreich Polen Portugal Slowenien Spanien Schweiz Vereinigtes Königreich Südkorea Zusammenfassung: Europaweit zeichnet sich ein Trend ab, Zahnarztbehandlungen nur noch in Notfällen zuzulassen. Dabei gehen die Länder unterschiedliche Wege, teils in Form behördlicher Anordnungen, teils in Form von Empfehlungen der entsprechenden zahnärztlichen Verbände bzw. Kammern. Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten sind noch im Findungsprozess. Was die Kompensation betrifft, so gibt es derzeit nur allgemeine Regeln für Selbstständige oder KMU, unter die auch Zahnarztpraxen fallen würden. Die in Aussicht gestellten Beträge sind vergleichsweise niedrig und stets gedeckelt. Behördliche Anordnungen zur Schließung von Zahnarztpraxen und Sicherstellung der Notfallversorgung gibt es in: Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Slowenien und der Schweiz. Empfehlungen bzw. Forderungen, die Praxis zu schließen, gibt es von Verbänden bzw. Kammern in: Belgien, Bulgarien, Estland, den Niederlanden und Spanien. Vgl. ferner die Zusammenstellung auf zm-online: https://www.zm-online.de/news/gesellschaft/zahnaerzte-sind-weltweit-an-der-grenze/ Quelle: BZÄK Das luxemburgische Gesundheitsministe- rium weist am 7. März 2020 Zahnarzt- praxen an, wie mit COVID-19-Patienten umzugehen ist. Dabei sind unnötige Behandlungen solcher Patienten zu verschieben und notwendige Behandlun- gen nur unter Wahrung von Sicherheits- maßnahmen durchzuführen. Am 16. März 2020 folgt die Anweisung an alle freiberuflichen Gesundheits- einrichtungen, nur dringend notwendige Behandlungen durchzuführen. - Keine behördlichen Anordnungen. Zahn- ärzteverbände KNMT und ANT haben ihren Mitgliedern nachdrücklich empfoh- len, die zahnärztliche Behandlung bis zum 6. April auf Notfallhilfe zu be- schränken. Das Gesundheitsministerium unterstützt diesen Rat. Behördliche Praxisschließungen sind derzeit nicht angedacht, Ausübung unter Bedingungen des österreichischen Hygieneleitfadens möglich. In Polen wurde von den Behörden bis- lang nicht angeordnet, Zahnarztpraxen zu schließen. Die polnische Kammer empfiehlt die Aussetzung (Verschiebung) aller Behandlungen, die aus medizini- scher Sicht aufgeschoben werden können und überlässt die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Behandlung fort- gesetzt wird, den einzelnen Zahnärzten. Anfrage läuft Verordnung des slowenischen Gesund- heitsministeriums über vorläufige Maß- nahmen zur Kontrolle der Verbreitung der Infektionskrankheit COVID-19. Das Ministerium ordnet die Schließung aller Zahnarztpraxen des Landes an. Es wur- den landesweit sieben Aufnahmestellen für Notfallpatienten geschaffen, wobei jede Stelle über eine Ambulanz für gesunde Patienten und separat für eine Verdachtsfalldefinition verfügt Keine behördliche Schließung der Gesundheitseinrichtungen. Meisten Zahn- kliniken (Zahnarztpraxen) sind jedoch nur für Notfälle geöffnet. Mangel an Schutzkleidung. Bundesrat: Verordnung 2 über Massnah- men zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) „Zahnarztpraxen dürfen kei-ne nicht dringenden Eingriffe und Behandlungen mehr durchführen“ Unklare Situation, Stellungnahme des Chief Dental Officers steht aus. Keine Schließung von Zahnarztpraxen. BDA drängt auf behördliche Leitlinien, wie die Zahnarztpraxen betrieben werden sollen und welche finanziellen Entschädigungen es geben könnte. Zahnarztpraxen sind weiter geöffnet, Schutzkleidung war bereits verpflichtend vorgeschrieben. Anm.: Ausbruch der Krankheit regional begrenzt und kontrolliert Quelle: Anweisung des luxemburgischen Gesundheitsministeriums: https://sante.public.lu/fr/espace-professi-onnel/ recommandations/direction-sante/000-covid-191-annexes/ 050-recommandations-dentistes.pdf https://sante.public.lu/fr/espace-professionnel/ recommandations/direction-sante/000-covid-191-annexes/ 055-pro-sante-cabinet-liberal.pdf Keine Kompensation. Freie Entscheidung des Zahnarztes, Behandlung einzustellen mit allen Konsequenzen für das zahnärztliche Personal und die Finanzen Quelle: https://www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/ content/oezak/RS_corona-virus_150320.pdf Diskussionen über Staatshilfen laufen. Polnische Kammer legt Hilfsfonds in Höhe von 750.000 Euro für den Kauf von Schutzmasken auf. Private Spenden geplant. Keine Angaben Keine direkten Kompensationen, aber Ankündigung des Aufschubs der Steuerzahlungen, Übergangszahlungen für das zahnärztliche Personal Freiberufliche Zahnärzte: noch keine Regelungen, zinslose Darlehen im Gespräch Personal: Kurzarbeitsentschädigung gestützt auf das Arbeitslosenversicherungesgesetz. 80% des Bruttolohnes https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/ neues_coronavirus.html Staatliche Zahlungen für das Personal: https://www.bda.org/advice/Coronavirus/Pages/ financial-impact.aspx Weitere Staatshilfen angekündigt Keine Kompensationen Quelle: KNMT, Klaas-Jan Bakker https://www.knmt.nl/nieuws/update-19- maart-coronavirus Quelle: Marek Szewczy ń ski, polnische Ärzte- und Zahnärztekammer http://www.pisrs.si/Pis.web/pregledPredpi sa?id=ODRE2545 Quelle: https://www.consejodentistas.es/ ciudadanos/coronavirus.html Rocio Mirallas Sánchez Quellen: SSO https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/ krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/ aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/ massnahmen-des-bundes.html Quelle: BDA, Ulrike Matthesius https://www.bda.org/advice/Coronavirus/ Quelle: Korean Dental Association, Dr. Jina Linton

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=