Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 110, Nr. 7, 1.4.2020, (648) Die KZBV und die BZÄK haben am 17. März mit den Länder-KZVen die zahnärztliche Strategie mit Blick auf die Folgen der Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 und die Konsequenzen für die vertragszahn- ärztliche Versorgung abgestimmt. Im Ergebnis liegt ein gemeinsames Maßnahmenpaket vor, mit dem auch in Zeiten einer zunehmenden Ausbreitung des Virus die Sicher- stellung der zahnärztlichen Ver- sorgung in einem verantwortungs- vollen Maße gewährleistet werden kann. Unser aller Ziel muss es sein, die Virusverbreitung bei zahnärztlichen Behandlungen und damit auch das Infektionsrisiko für unser Praxispersonal weitestgehend zu reduzieren, um die Versorgungs- fähigkeit in der Fläche zu erhalten. Deshalb ist ein Schwerpunkt unseres Maßnahmenpakets, die Versorgung akuter zahnärztlicher Notfall- behandlungen von infizierten oder unter Quarantäne stehenden Patienten vornehmlich in explizit benannten Kliniken zu gewähr- leisten, die als Behandlungszentren fungieren sollen. Das Bundesministerium für Gesund- heit unterstützt unseren Vorschlag ausdrücklich. Allerdings hat das BMG als Bundesbehörde keine direkte Anordnungsmöglichkeit gegenüber den Kliniken. Diese obliegt ausschließlich den Ländern. Das BMG wird deshalb auf die Länder einwirken, unserem Vor- schlag zu folgen. Auf Länderebene sind daher KZVen und Landes- zahnärztekammern mit den jewei- ligen Ministerien in intensivem Austausch. Neben den konstruktiven Gesprächen mit dem BMG stehen wir in einem direkten Dialog mit weiteren politi- schen Entscheidungsträgern und Stakeholdern im Gesundheitswesen. KZBV und BZÄK sind in den Krisen- stab beim BMG eingebunden und bringen die Empfehlungen und Forderungen der Zahnärzteschaft in diese Runde ein. Wir arbeiten derzeit hart an einer raschen und konstruktiven Lösung für die bereits in vielen Praxen zur Mangelware gewordenen Hygiene- und – insbesondere – Schutz- materialien. Das betrifft neben wirksamen Desinfektionsmitteln vor allem Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz und Atem- schutzmasken (FFP 2 und 3), Schutz- brillen und Schutzkleidung, die laut Aussagen vieler Praxen über den Handel – wenn überhaupt – derzeit nur noch sporadisch erhältlich sind. Hier hat uns das BMG baldmöglichst erste Lieferungen in Aussicht gestellt, die dann über die KZVen direkt an Sie verteilt werden sollen. Die Corona-Krise hat schon jetzt erhebliche negative Folgen für die wirtschaftliche Situation der Praxen. Wir wissen, dass das Thema „Finan- zierungshilfen für Zahnarztpraxen“ zunehmend wichtig wird. Minister Spahn hat uns zugesagt, das Thema auf die Agenda zu setzen, auch wenn für ihn derzeit die Krankenhäuser Priorität haben. Die KZBV fordert dennoch vehement Regelungen ein, die helfen, eine angemessene betriebswirtschaftliche Basis zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebs sicherzustellen. An dieser Stelle möchten wir deshalb nachdrücklich auf die auch für Zahnarztpraxen bereits möglichen finanziellen Hilfen hinweisen: die Kurzarbeiter- Regelung, Steuerstundungen und Liquiditätshilfen. Entsprechende Informationen finden sich auf den Webseiten von KZBV und BZÄK. Die vielfach aus dem Kollegenkreis geforderte Schließung von Zahn- arztpraxen ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Der Vertragszahn- arzt ist infolge seines Versorgungs- auftrags gesetzlich zur Leistung ver- pflichtet. Im BMV-Z ist geregelt, dass die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen abgelehnt werden darf. Bei Verletzungen dieser Pflicht würde das allgemeine Sanktionsinstrumentarium der KZVen greifen müssen. An dieser Stelle möchten wir einen dringenden Appell an alle berufs- ständischen Organisationen im Berufsstand richten. BZÄK und KZBV wollen gemeinsam mit einer Stimme sprechen und gleichlautende Informationen auf Bundes- wie Länderebene weitergeben. Nur so kann eine Verunsicherung in der Kollegenschaft vermieden werden. Die Majorität der Versorgung kann jedoch nur durch Sie, liebe Kollegin- nen und Kollegen, bewältigt werden. Handeln Sie bitte strikt nach den Hygienebestimmungen des RKI und klären Sie vor jeder Behandlung, ob diese auch wirklich erforderlich ist. Und zeigen Sie sich bitte mit Ihren Kollegen vor Ort solidarisch. Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV Foto: Axentis.de Der Schutz von Patienten und Praxen hat höchste Priorität 06 | LEITARTIKEL

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