Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08
zm 110, Nr. 8, 16.4.2020, (773) CORONA-KRISE DAS MEINEN ZFAS Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass die Nichtschließung der Zahn- arztpraxen für Routinebehandlungen eine humane Körper- verletzung darstellt! Ob für den Zahnarzt, den Patienten oder das Praxisteam – es besteht ein extrem hohes Risiko, sich und andere Personen anzustecken. Es muss gesetzlich geregelt werden, dass in ganz Deutschland nur wirkliche Not- behandlungen durchgeführt werden dürfen. Aus dem „Sollte“, muss ein „Muss“ werden! Zum Beispiel flächendeckend in Zahnkliniken. Andere Länder sind uns diesbezüglich schon voraus und haben die Zahnarztpraxen bereits geschlossen. Außerdem hat immer noch nicht jeder Arbeitgeber verstanden, dass es nicht mehr ums Geldverdienen, sondern um Menschen- leben geht. Es muss gehandelt werden und zwar sofort! Mit freundlichen Grüßen, ein besorgtes Praxisteam Susanne Ullrich, Obertheres berücksichtigten Psychotherapeuten, bei denen die Einhaltung einer gewissen körperlichen Distanz zu ihren Klienten bereits zum Berufsethos gehört, und deren Hilfeleistung auch in Corona-Zeiten weiterhin gut nachgefragt sein dürfte. Nach allem wird sich kein sachgerechter Differen- zierungsgrund zwischen Ärzten und Psychotherapeuten einerseits und Zahnärzten andererseits finden lassen, der rechtfertigen würde, Vertragszahnärzte nicht an den Unterstützungsmaßnahmen des neuen Gesetzes teilhaben zu lassen, zumal in diesem Fall strenge rechtliche Anforderungen an eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Ausschlusses der Zahnärzte zu stellen wären. Aber muss es in dieser Situation zu einem verfassungsrechtlichen Rechtsstreit zwischen den Zahnärzten und der Bundes- republik Deutschland, vertreten durch Ihr Ministerium, wirklich kommen? Wäre es nicht möglich, dass Sie sich dieser Berufsgruppe ebenso verpflichtet fühlen würden wie den anderen Gesundheitsberufen? In diesem Sinn kann man nur an Sie appellieren, zu einer sachgerechten und gerechten Gleichbehandlung zurückzukehren und den Zahnärzten die Unterstützung des COVID-19-Entlastungsgesetzes nicht vorzuenthalten. Dipl.-Psych. Michael Heckeroth Berlin, 30.03.2020 Anzeige 1/2 quer xxx Biodentine ™ NEU Irreversible Pulpitis * Falls nach einer vollständigen Pulpotomie die Blutung nicht gestillt werden kann, sollten eine Pulpektomie und eine Wurzelkanalbehandlung erfolgen, vorausgesetzt, der Zahn ist restaurierbar (ESE-Positionspapier, Duncan et al. 2017). ** Taha et al., 2018 Das Unumkehrbare umkehren! * www.septodont.com Biodentine ™ rettet die Pulpa AUCH bei Anzeichen irreversibler Pulpitis. * Biodentine ™ bietet einzigartige Behandlungsvorteile in bis zu 85%** aller Fälle irreversibler Pulpitis: Von Natur aus innovativ • Vitalerhaltung der Pulpa mit Bildung von Hartgewebsbrücken • minimalinvasives, substanzschonendes Konzept • sofortige Schmerzlinderung für Ihre Patienten • anwenderfreundliche Bio-Bulkfill-Technik | 11
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