Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 110, Nr. 8, 16.4.2020, (778) BADEN-WÜRTTEMBERG Härtefallfonds : Mit einem branchen- offenen Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe von 9.000 bis 30.000 Euro fließen. Anträge können zeitnah ge- stellt werden. Bürgschaften: Die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona- Krise in besonderer Weise betroffen sind, kann auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Um ein schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen, können die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden. Außerdem kann die Bürgschaftsbank künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Informationen finden Sie bei der Landesregierung und bei der L-Bank: \ bit.ly/BW_Auswirkungen \ bit.ly/BW_Hilfe BAYERN Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaft- liche Schieflage und in Liquiditäts- engpässe geraten sind. Antragsberech- tigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbs- tätige). Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: Foto: Adobe Stock_vegefox.com ZUSAMMENSTELLUNG VON BFB UND BZÄK Übersicht der länderspezifischen Hilfen für Freiberufler Mit welcher finanziellen Unterstützung können Sie in der Coronakrise rechnen und wo müssen Sie sie beantragen? Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Übersicht der Hilfen in den einzelnen Bundesländern speziell für Freiberufler erstellt. 16 | POLITIK

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=