Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08

zm 110, Nr. 8, 16.4.2020, (779) Für jedes Bundesland werden Hilfsprogramme, Zielgruppen und Ansprechpartner genannt. \ bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro \ bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro \ bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro \ bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro BERLIN Der Berliner Senat hat finanzielle Zu- schüsse für Soloselbstständige und Kleinunternehmen beschlossen. Der Zuschuss kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzel- personen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe. Antragstel- ler müssen nachweisen beziehungs- weise glaubhaft machen, dass ein Zuschuss für die Sicherung der berufli- chen beziehungsweise betrieblichen Existenz erforderlich ist. Berücksichtigt wird auch, ob bereits Hilfsprogramme des Bundes oder andere staatliche Leis- tungen (zum Beispiel Grundsicherung) in Anspruch genommen werden. Informationen finden Sie bei der Landesregierung und der Investitionsbank Berlin: \ bit.ly/BE_Info \ bit.ly/BE_Hilfe BRANDENBURG Das Land Brandenburg legt ein Sofort- hilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf. Zuschüsse zwischen 9.000 und 60.000 Euro sind möglich. Die Anträge kön- nen ab Mitte der 14. Woche über die ILB gestellt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) hat einen telefonischen Info- service eingerichtet. Unter folgenden Rufnummern können Brandenburger Unternehmen ihre Fra- gen stellen: 0331/866 1887, 0331/866 1888 und 0331/866 1889. Sie können sich auch an den Telefonservice der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden: 0331/730 61 222. Informationen finden Sie bei derLan- desregierung, der Wirtschaftsförderung Brandenburg und derInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): \ bit.ly/BB_Info \ bit.ly/BB_Hilfe \ bit.ly/BB_Übersicht BREMEN UND BREMERHAVEN Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förder- programms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 30.000 Euro erhalten. Den Zuschuss können Kleinstunter- nehmen mit weniger als zehn Beschäf- tigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler erhalten. Die Anträge können in Bremen bei der Task Force der BAB (Tel. 0421/9600 333) und in Bremerhaven bei der Bre- merhavener Gesellschaft für Investiti- onsförderung und Stadtentwicklung mbH BIS (Tel. 0471/94646 640) gestellt werden: \ bit.ly/HB_Taskforce Informationen finden Sie bei der Landesregierung und der Bremer Auf- baubank \ bit.ly/HB_Ticker \ bit.ly/HB_Beratung HAMBURG Die Firmenhilfe ist die von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Hotline zur Unterstützung von Selbst- ständigen (Freiberufler, Solo-Selbststän- dige und Kleinunternehmen mit bis zu SOFORTHILFEN DES BUNDES UND ZUR BERUFSAUSÜBUNG Eine ausführliche neue Übersicht über bundesweite Hilfen für Freiberufler und Soforthilfen in Kooperation auch mit dem Bundes- verband der freien Berufe (BFB) auf Bundesebene hat die BZÄK auf ihre Webseite gestellt: bit.ly/BZAEK_Hilfen Informiert wird über finanzielle Soforthilfen, KfW-Kredite und Betriebsmittel, Stundungen von Steuern inklusive Verzicht auf Pfändungen, Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Kurzarbeitergeld oder die Aus- setzung der Insolvenzantragspflicht. Die Original-Übersicht über länderspezifische Hilfen finden Sie auch auf der Website der BZÄK: bit.ly/BZAEK_Übersicht. | 17

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