Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 08
zm 110, Nr. 8, 16.4.2020, (782) der GSA lautet: 0385 588 5588. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Informationen finden Sie bei der Landesregierung und beim Landes- förderinstitut Mecklenburg- Vorpommern \ bit.ly/MV_Info \ bit.ly/MV_Hilfe NIEDERSACHSEN Zu Fragen rund um die Corona-Epide- mie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet: Tel. 0511/120 5757 (Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr). Das Zuschussprogramm „Liquiditätssiche- rung für kleine Unternehmen” richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe in Betrie- ben mit bis zu 49 Beschäftigten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis 5 Be- schäftigte: 3.000 Euro, bis 10 Beschäf- tigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Die Beantragung von Liquiditätshilfen bei der NBank wird bald möglich sein. Was Sie vorab schon tun können, finden Sie bei der NBank oder auf der Seite der Landesregierung: \ bit.ly/NI_Hilfe \ bit.ly/NI_Info NORDRHEIN-WESTFALEN Für die Überbrückung von Liquiditäts- engpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Beispielsweise hat die NRW.Bank die Bedingungen ihres Universalkredits attraktiver gestaltet und übernimmt nun bereits ab dem 1. Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos. Kleine Unterneh- men und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzanin- fonds Beteiligungskapital direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Informationen finden Sie bei der Landesregierung, der NRW.Bank und der Bürgschaftsbank NRW \ bit.ly/NW_Info \ bit.ly/NW_Hilfen \ bit.ly/NW_Antrag RHEINLAND-PFALZ Zur Stabilisierung der Finanzierungssi- tuation stehen Ihnen neben den Instrumenten der KfW Bankengruppe auch die Instrumente der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie der Bürgschaftsbank Rhein- land-Pfalz GmbH zur Verfügung. Erster Ansprechpartner für die Unter- nehmen sind bei allen Produkten die Hausbanken. Informationen finden Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz: \ bit.ly/RP_Hilfe SAARLAND Neben steuerlichen Hilfestellungen wird es auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer geben, bis es gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Kleine Unter- nehmen und Selbstständige können so 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen. Dafür stellt das Land bis zu 30 Millionen Euro sofort zur Verfügung. Informationen finden Sie bei der Landesregierung und bei der Förder- bank SIKB: \ https://www.saarland.de \ bit.ly/SL_Hilfe SACHSEN „Sachsen hilft sofort”: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelun- ternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswir- kungen des Coronavirus mit un- verschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Die Antragsstellung kann ab Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erfolgen. Informationen finden Sie bei der Landesregierung und der SAB: \ bit.ly/SN_Info \ bit.ly/SN_Hilfe SACHSEN-ANHALT Ein Sofortprogramm wird in der 14. Kalenderwoche vorgestellt. Informationen finden sie bei der Landesregierung , der Investitions- bank Sachsen-Anhalt und der Bürg- schaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH: \ bit.ly/ST_Infos \ bit.ly/ST_Hilfe1 \ bit.ly/ST_Hilfe2 SCHLESWIG-HOLSTEIN Um den Hausbanken die Finanzierung der Unternehmen zu erleichtern, ha- ben die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig- Holstein) im Rahmen der Schleswig- Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität (SH-Finanzierungsinitiative) ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona- Krise ausgerichtet. Informationen finden Sie bei der SH-Finanzierungsinitiative und der Investitionsbank Schleswig-Holstein: \ bit.ly/SH_Hilfe \ bit.ly/SH_Info THÜRINGEN Der Zuschuss zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der be- sonderen wirtschaftlichen Notlage ge- währt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist. Antragsberechtigt sind im Haupt- erwerb tätige gewerbliche Unterneh- men (inklusive Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung ver- fügen), wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft. Gefördert werden Unternehmen mit Betriebs- stätte in Thüringen mit bis zu 50 Beschäftigten. Informationen finden Sie bei der Thüringer Aufbaubank: \ bit.ly/TH_Hilfe ck/pr 20 | POLITIK
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