Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 110, Nr. 9, 1.5.2020, (880) CORONA-KRISE Doch noch ein Rettungsschirm für Zahnärzte Ostern war es endlich soweit: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen weiteren Schutzschirm angekündigt. Damit will er nun auch die Einnahmeausfälle von Zahnarzt- praxen federn. Diese sollen zunächst 90 Prozent der GKV-Vergütung aus 2019 erhalten. D er Referentenentwurf der „SARS- CoV-2-Versorgungsstrukturen- Schutzverordnung“ aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vom 17. April sieht vor, dass Zahnärz- tinnen und Zahnärzte 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung er- halten sollen. Darauf werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie So- forthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. „Viele Patientinnen und Patienten sind derzeit verständlicherweise zurückhaltend, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen“, betont Spahn auf seiner Website. „Therapeuten und Zahnärzten brechen daher die Einnahmen weg. Auch die Einrichtungen für Eltern-Kinder- Kuren brauchen unsere Unterstützung. Um gut funktionierende Strukturen zu erhalten, werden wir hier Verluste ab- federn und Liquidität sichern.“ KZBV FÜR 50:50-VERTEILUNG DER ZU SCHULTERNDEN LASTEN Konkret sollen Zahnärzte trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem vergangenen Jahr bezahlt bekommen. Das bezieht sich aber nur auf die GKV-Leistungen ohne Zahnersatz. Damit soll nach Vorstellung des BMG die Liquidität der Praxen gesichert werden. Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe behalten. Die übrigen 70 Pro- zent müssen in den Jahren 2021 und 2022 zurückgezahlt werden. Den KZVen wird die Möglichkeit einge- räumt, auf die Anwendung dieses Aus- gleichs-mechanismus zu verzichten (opt-out). Die Kassenzahnärztliche Bundesvereini- gung (KZBV) begrüßt in einer Stellung- nahme zum Referentenentwurf, dass mit der Verordnung die von massiven Fallzahlrückgängen betroffene Ver- tragszahnärzteschaft in die Sicherungs- maßnahmen miteinbezogen wird, um die negativen Folgen der Pandemie für die Versorgung abzufedern. Die Verord- nung leiste einen wichtigen Beitrag, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Zahnarztpraxen zu sichern, Insol- venzen zu verhindern und über die Corona-Krise hinaus Versorgungsstruk- turen zu erhalten.Vor dem Hinter- grund ganz erheblicher Umsatzeinbrü- che in diesem Jahr sprach sich die KZBV aber neben der Festschreibung der Gesamtvergütung für eine paritäti- sche 50:50-Verteilung der zu schultern- den Lasten aus. Das im Verordnungs- entwurf vorgesehene 70:30-Verhältnis zugunsten der Krankenkassen würde die Praxen in den Folgejahren massiv belasten und dadurch über die aktuelle Krise hinaus die wohnortnahe flächen- deckende Versorgung gefährden. Neben den Zahnärzten sollen Heilmittel- erbringer – wie zum Beispiel Physio- therapeuten – demnach 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quar- tal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss bekommen, Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren 60 Prozent des Tagessatzes für leere Betten, so wie es bereits bei anderen Reha-Einrichtun- gen der Fall ist. sr/ck Foto: Team Spahn_BMG Jens Spahn: „Auch Zahnärzte brauchen unsere Unterstützung.“ 14 | POLITIK
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