Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 110, Nr. 9, 1.5.2020, (881) CORONA-RETTUNGSSCHIRM Wie gut ist die Finanzhilfe für Zahnärzte? Jetzt sind auch die Zahnärzte unterm Rettungsschirm. Ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, kein goldenes Osterei, macht der FDP- Bundestagsabgeordnete Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg aus Hamburg in einer ersten Analyse deutlich. Statement von Dr. Wieland Schinnenburg zur Ankündigung eines „Rettungsschirms für Therapeuten und Zahnärzte“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom 11. April 2020 BESCHREIBUNG DER ANKÜNDIGUNG Laut RedaktionsNetzwerk Deutschland sollen Zahnärzte zunächst 90 Prozent der Vergütung des Jahres 2019 trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen er- halten. „Am Ende des Jahres können sie 30 Prozent der zuviel gezahlten Summe behalten. Auf die Boni werden weitere staatliche Unterstützungs- maßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige und das Kurzarbeiter- geld nicht angerechnet.“ Wie weiter zu erfahren war, beziehen sich die 90 Prozent nur auf circa die Hälfte der Einnahmen eines Zahn- arztes: Nicht erfasst sind Leistungen im Bereich Zahnersatz oder Zuzahlungen der Patienten zum Beispiel für Füllun- gen. Im Ergebnis werden von dieser Hälfte aller Einnahmeausfälle nur 30 Prozent erstattet. Das bedeutet, dass die Zahnärzte circa 85 Prozent der Corona-bedingten Einnahmeausfälle selbst zu tragen haben. MEINE BEWERTUNG Das ist nur ein Rettungsschirmchen. Die Zahnärzte dürfen nicht schlechter behandelt werden als die Ärzte. Offenbar bedurfte es eines erheblichen Drucks, unter anderem von mir, um Bundesminister Spahn zu dieser Hilfe zu bewegen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Zahnärzte wie die Heilmittel- erbringer und die Hebammen gleich in das Krankenhausentlastungsgesetz aufgenommen worden wären. Schließ- lich tragen diese ähnliche Folgen der Corona-Pandemie wie Ärzte und Krankenhäuser. Aber auch jetzt besteht kein Grund zur Zufriedenheit: Wenn die Zahnärzte weiter circa 85 Prozent der Corona- bedingten Einnahmeausfälle selbst tra- gen sollen, kann von einem Rettungs- schirm keine Rede sein. Es handelt sich höchstens um ein Schirmchen. Es besteht auch kein Anlass für eine so restriktive Handhabung: Es geht um Geld, dass die Krankenkassen sowieso ausgegeben hätten, wenn es die Corona- Krise nicht gegeben hätte. Zahnärzte und Krankenkassen sollten sich die finanziellen Folgen der Coronakrise teilen, das heißt, die Zahnärzte sollten wenigstens 50 Prozent der zuviel ge- zahlten Summe behalten dürfen. \ Foto: privat „Das ist nur ein Rettungsschirmchen“, bilanziert der FDP-Bundestagsabgeordnete und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg. „Die Zahnärzte dürfen nicht schlechter behandelt werden als die Ärzte.“ Foto: AdobeStock_strichfiguren.de | 15
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