Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 110, Nr. 9, 1.5.2020, (883) AUS DER RKI-EMPFEHLUNG \ Der Einsatz von MNS bei operativen Eingriffen erfolgt unverändert. \ Ebenfalls unbenommen ist der sofortige Wechsel des MNS beziehungsweise der FFP-Masken bei (vermuteter) Kontamination beziehungsweise Durchfeuchtung. \ Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene oder patientenübergreifende Wieder- und Weiterverwendung während einer Schicht nur durch dieselbe Person. \ Bei FFP-Atemschutzmasken erfolgt KEINE Wieder- beziehungsweise Weiterverwendung nach Tätigkeiten an infektiösen Patienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen, zum Beispiel Bronchoskopie. \ Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig und beim erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination des Trägers insbesondere im Gesicht (Nase, Mund, Augen) vermieden werden. Daher ist der Träger in die besonderen Maßnahmen zur Wieder- verwendung gebrauchter Masken zu unterweisen. Bei der Wiederverwendung ist zu beachten, dass \ das Absetzen der Maske / des MNS so zu erfolgen hat, dass hierdurch eine Kontamination der Maske / des MNS (vor allem der Innenseite) beziehungsweise eine Kontamination des Gesichts verhindert wird. \ nach dem Absetzen der Maske / des MNS diese/r trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) und zwischen- gelagert werden sollte, sodass Kontaminationen der Innenseite aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden. \ ein abgegrenzter Bereich festzulegen ist, um eine sichere, für Publikumsverkehr nicht zugängliche Ablagemöglichkeit für die Maske / den MNS zu schaffen, so dass diese/r wiederverwendet werden kann. \ die Handschuhe nach der Aufbewahrung der Masken fachgerecht zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren sind. \ die gebrauchte Maske / der gebrauchte MNS eindeutig einer Person zuzuordnen ist, um ein Tragen durch andere Personen aus- zuschließen (zum Beispiel Markieren der Masken am Halteband). \ benutzte Einweg-FFP-Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmittel zu reinigen oder zu desinfizieren sind, da dies die Funktionalität der Maske negativ beeinflussen kann. \ beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe zu tragen sind und die Handschuhe vor erneutem Patientenkontakt zu entsorgen sind. \ Masken/MNS, deren Innenfläche durch Fehler bei der Handhabung eventuell kontaminiert wurden, nicht verwendet werden dürfen. \ der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme der Maske / des MNS sachgerecht zu desinfizieren ist. Der Einsatz von wiederverwendbaren Atemschutzmasken mit austausch- baren Partikelfiltern ist eine weitere Alternative zum Ressourcenschutz. RKI, Stand 14. April, gültig, solange die ausgerufene Notfallsituation für diesen Bereich beschrieben wird, vorläufig bis zum 31. August 2020. CGMCOM-10803_CLI_0320_RRH WENN ZAHN- ARZT, DANN CLICK DOCH. Pausenlos klingelt das Telefon? Ihre Patienten vergessen ständig Termine? Jetzt CLICKDOC inkl. vollwertiger Integration in Ihrem CGM System nutzen: Onlinetermin- buchung 24/7 anbieten, von Terminerinnerung sowie Videosprechstunde profitieren und das Praxisteam entlasten! clickdoc.de T +49 (0) 261 8000-1900 (wählen Sie die 3 für unseren Vertrieb) Mehr Informationen unter: oder | 17
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=