Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 110, Nr. 9, 1.5.2020, (884) PKV-VERBAND UND BZÄK EINIGEN SICH AUF CORONA-HYGIENE-PAUSCHALE GOZ-Extravergütung für Schutzausrüstung in Zahnarztpraxen COVID-19 erfordert einen erhöhten Hygieneaufwand in den Zahnarztpraxen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der PKV-Verband haben sich deshalb auf eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung geeinigt. I n Zeiten der Corona-Pandemie ist nichts mehr normal. Schon gar nicht die Preise für Hygieneprodukte und Schutzausrüstungen“, sagt Dr. Wolfgang Menke, Präsident der Zahn- ärztekammer Bremen und Vorsitzen- der des Ausschusses Gebührenrecht bei der BZÄK. „Auch in ‚ normalen‘ Zeiten sind die Hygienekosten in den Zahn- arztpraxen ausgesprochen hoch. Trotz- dem sind die Hygienemaßnahmen als Praxiskosten eigentlich abgegolten. Das ist, gerade mit Blick auf die in die Jahre gekommene GOZ, ohnehin ein betriebswirtschaftliches Problem und sorgt dafür, dass einzelne Leistungen nicht mehr kostendeckend erbracht werden können.“ DIE ZAHNARZTPRAXIS STEHT IHREN PATIENTEN ZUR SEITE Nun hat die Corona-Pandemie die Pro- blemlösung beschleunigt. Binnen zwei Tagen haben sich der PKV-Verband und die BZÄK auf die Corona-Hygiene- Pauschale geeinigt. Die Vereinbarung trat am 8. April in Kraft und gilt befris- tet bis zum 31. Juli 2020. Beide Seiten sind mit dem erzielten Ergebnis zufrieden, sagt Menke: „PKV und Beihilfe haben erkannt, dass die Zahnarztpraxis ein wichtiger Bau- stein des Gesundheitssystems ist, die ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leistet, auch in Krisenzeiten ihren Patienten zur Seite steht und Arbeits- plätze erhält. Der Beschluss ist zugleich Foto: AdobeStock_Sherry Young 18 | POLITIK

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