Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09
zm 110, Nr. 9, 1.5.2020, (907) 1. TURBULENZEN MEISTERN An erster Stelle steht die schnelle Reak- tion auf die aktuellen Veränderungen. Die Kosten sind an die Gegebenheiten anzupassen, was in der Corona-Krise auch die Anpassung der Personal- kapazitäten an die Nachfrage samt ein- geschränkter Arbeitsmöglichkeiten und damit die Nutzung staatlicher Programme wie dem Kurzarbeitergeld bedeutet. Zudem sind effizienzsteigernde Maßnahmen notwendig. Die bereits beschriebene Liquiditätssicherung aus der vorigen Kolumne hilft Ihnen wei- terhin handlungsfähig zu bleiben. 2. STABILISIEREN Damit weitere Schritte realisiert wer- den können, gilt es die Zahnarztpraxis zu stabilisieren. Fokussieren Sie sich deshalb – soweit möglich – auf mar- genstarke Segmente und behalten Sie die Kosten- und Effizienzprogramme bei. Widmen Sie sich deshalb zuvorderst diesen Segmenten und optimieren die entsprechenden Prozesse – genau dafür ist jetzt Zeit. Denken Sie immer daran, dass Sie mit 20 Prozent des Aufwands 80 Prozent der Erträge erbringen. Sor- tieren Sie streng nach Pareto. Ähnlich steht es um neue Wachstumsfelder, entwickeln Sie Ihr Portfolio weiter (Bleaching, Erwachsenen-KFO) und fördern Sie Innovationen mit neuen Wertangeboten, damit auf veränderte Kundenbedürfnisse eingegangen wer- den kann. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage der Patienten zu und die Investitionsbereitschaft wird langsam wieder steigen. Phase 2 gibt Ihnen daher die Möglichkeit, sich auf neue Aufgabenkomplexe vorzubereiten, um dann im richtigen Moment durch- starten zu können. 3. DURCHSTARTEN Wenn Sie sich während der Krise vor- bereitet haben, verfügen Sie über einen erheblichen Vorteil gegenüber der schlafenden Konkurrenz. Verwenden Sie effektive Marketingmaßnahmen, um Umgestaltungen nach außen zu kommunizieren und präsent für Ihre Patienten zu sein. Ebenfalls ist der parallel laufende wirtschaftliche Auf- schwung zu nutzen, so dass die Praxis wieder wachsen kann. Ich empfehle, einen Plan zu erarbeiten, der so getaktet ist, dass Sie spätestens ab Ende Mai durchstarten können. Dann wird hoffentlich wieder mehr Normalität Einzug halten und ein Hochfahren auf 100 Prozent möglich sein. In dieser Phase des Hochfahrens werden erst Behandlungen entspre- chend der Notwendigkeit aus Sicht des Patienten zunehmen. Sind die Schulen wieder geöffnet, werden auch die Behandlungen von Kindern wieder zunehmen und sobald die Regierung die Ausgangssperren lockert, wird all- mählich wieder die Normalität Einzug halten. Meine Abgleiche mit Zahnarztpraxen geben dieses Bild normalisiert her. Die Patientenzahl von KW 13 bis KW 16 haben sich nahezu schon verdreifacht (auf niedrigem Niveau). FAZIT Inwieweit eine Zahnarztpraxis von der Krise betroffen ist, ist davon abhängig wie groß der Anteil an privat abrechen- baren Leistungen ist. Aufgrund der sta- bilisierenden Wirkung der Zwei-Säulen und die beschriebene Unelastizität zahnmedizinischer Leistungen, gehe ich davon aus, dass sich die Praxen schnell erholen können. Nach der Überwindung der Krise wird eine über- proportionale Verbrauchernachfrage erwartet. Deshalb rate ich Ihnen: Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehende Zeit, kümmern Sie sich um Innovationen und neue Leistungen in Ihrer Praxis. Beginnen Sie Urlaub jetzt abzubauen, um später auch die Behandlungskapazitäten vorhalten zu können. Achten Sie strategisch auf das Pareto-Prinzip und unterstellen Sie dem Ihre Aktivitäten. In diesem Sinne ... Ihr Christian Henrici Henrici@opti-hc.de , www.opti-hc.de UNSER TIPP Noch ein Tipp, auf den ich erst kürzlich aufmerksam geworden bin. Ich bin mir bewusst, dass es einfacher gesagt als getan ist, die schwierigen Rahmenbedingungen der Krisenzeit zu einer strategischen Neuausrichtung zu nutzen. Doch nur so kann man nachhaltigen Unternehmenswert schaffen. Dafür können Sie die BAFA-Förderung nutzen, die im Rahmen der Krise bis zu 4.000 Euro Beratungskosten übernimmt, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Lediglich die Umsatzsteuer von etwa 760 Euro ist selbst zu tragen. Hintergrund Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Corona- Krise besonders betroffen sind. Seit dem 3. April gibt es für sie und für Freiberufler, die von der Corona- Krise betroffen sind, eine neue För- derung für professionelle Beratung zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen. Mit den Ergänzungen der Richtlinie werden professionelle Beratungsleistungen mit bis zu 4.000 Euro ohne Eigen- anteil gefördert. Somit können auch Zahnärztinnen und Zahnärzte solche Anträge stellen, da sie zu den von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler zählen. Wichtig: Die Praxen haben ausschließlich die Umsatzsteuer zu bezahlen. Wir bei OPTI haben uns entschlossen, die Umsatzsteuer bei Anträgen bis zum Ende der ersten Maiwoche komplett zu übernehmen! | 41
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