Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 110, Nr. 9, 1.5.2020, (913) früh zum Termin zu erscheinen. Um die Patienten vor Betreten der Praxis noch einmal auf die geltenden Regeln aufmerksam zu machen, kann auch ein Aufsteller vor der Eingangstür hilf- reich sein. NICHT ALLE POSTINGS SIND SINNVOLL Neben der Website sind die Sozialen Medien gerade in Corona-Zeiten ein nicht zu unterschätzender Kommuni- kationskanal. Halten Sie Ihre Patienten via Facebook & Co. informiert und posten Sie alle Änderungen Ihrer Maß- nahmen unmittelbar auf Ihrem Praxis- profil. Wovon Sie momentan absehen sollten, sind Postings, die nicht in Zusammenhang mit der Corona- Pandemie stehen. Auf die Bewerbung Ihres geplanten Bleaching-Specials oder die Einführung Ihres neuen Scanners sollten Sie beispielsweise erst einmal verzichten. Welche Medien Sie auch nutzen – beachten Sie immer, dass die Kommu- nikation offen und einladend wirkt. Zeigen Sie, dass Sie die Situation ernst nehmen und alle angemessenen Maß- nahmen ergreifen, nutzen Sie aber möglichst keine vorgefertigten Banner, die Stopp-Zeichen oder eine ähnlich abschreckende Bildsprache verwenden, wie man sie momentan häufig auf Praxiswebsites sieht. Ihren Patienten vermitteln Sie dann nicht den Ein- druck, dass die Praxis weiterhin ge- öffnet ist, sondern signalisieren statt- dessen, dass sie möglichst fernbleiben sollen. Das ist nicht das Ziel Ihrer Krisen-Kommunikation. PHYSICAL DISTANCING – DANK VIDEOSPRECHSTUNDE Patienten, die bereits einen Termin vereinbart haben, kontaktieren Sie am besten persönlich, um zu besprechen, ob dieser wahrgenommen werden kann. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass Patienten übervorsichtig sind und fernbleiben – erläutern Sie ihnen am Telefon, welche Vorkehrungen Sie ge- troffen haben und dass der Termin von Ihrer Seite aus weiterbestehen und gerne wahrgenommen werden kann. Für allgemeine Beratungstermine oder auch eine erste Abstimmung erlebt die Videosprechstunde in dieser speziellen Situation einen wahren Boom! Der digitale Zahnarzt- oder KFO-Termin bietet die beste Option, einen kontakt- losen und dennoch persönlichen Draht zu Ihren Patienten aufrechtzu- erhalten und ihre Versorgung sicher- zustellen. Diverse Anbieter stellen virtuelle Behandlungsräume zur Verfügung, die eine Face-to-Face-Beratung ermög- lichen, ohne dass der Patient zu Ihnen in die Praxis kommen muss. Die Videosprechstunde kann über die Krankenkasse abgerechnet werden. Stellen Sie bei der Auswahl eines ent- sprechenden Tools jedoch sicher, dass es den Datenschutzbestimmungen ge- recht wird und informieren Sie sich im Zweifel vorab bei Ihrer KZV. Schließ- lich soll die Videosprechstunde ebenso vertraulich und sicher sein wie ein persönlicher Termin. FAZIT Die Corona-Pandemie verlangt von Praxisinhabern nicht zuletzt eine be- sonders umsichtige Patientenkommu- nikation, um zum einen der allge- meinen Verunsicherung erfolgreich entgegenzuwirken und zum anderen Bestandspatienten trotz der unge- wöhnlichen Umstände zu binden und für sie sichtbar zu bleiben. Setzen Sie dabei auf Transparenz und halten Sie Ihre Patienten up to date. Versuchen Sie, die Versorgung auch unter erschwerten Umständen bestmöglich aufrechtzuerhalten und gehen Sie neue Wege – zum Beispiel mit der Videosprechstunde. Ihre Patienten werden es Ihnen danken und trotz der aktuellen Gesundheitssituation zu Ihnen halten. \ NADJA ALIN JUNG m2c | medical concepts & consulting info@m-2c.de Foto: m2c 17.450,00 € * 72 MONATE ab 258,26 € * RESTWERT 10% inkl. Montage, 24 Monate Garantie (Wert 1.000,00 €) BASIC LEASING WIR KÖNNEN SERVICE Qualität seit 20 Jahren *Alle Preise in Euro zzgl. MwSt., Irrtümer vorbehalten. Beispielabbildung, kann nachpreispflichtige Ausstattung enthalten. www.f1-dentalsysteme.de | 47

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