Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 110, Nr. 9, 1.5.2020, (872) Als Deutschland Anfang, Mitte März die Corona-Krise mit voller Wucht traf, waren das Gesundheitswesen und auch die Zahnärzteschaft weitgehend unvorbereitet. Selbst als SARS-CoV-2 China nahezu lahmgelegt hatte, wähnte man sich hier in vermeintlicher Sicherheit. Dass eine Pandemie solchen Ausmaßes, wie sie sich heute darstellt, selbst eine Nation wie die Bundesrepublik aus den gewohnten Bahnen werfen könnte, wurde ernsthaft nie in Betracht gezogen. Ein fataler Irrtum, wie wir heute wissen. Knapp zwei Monate später ist es an der Zeit, einen ersten Tätigkeitsbericht abzugeben. Für eine Bilanz ist es noch zu früh. Die ersten Wochen der Krise waren geprägt von Ver- unsicherungen und großen Ängsten in der Kollegenschaft, die bedauerlicherweise auch noch von exponierten Mitgliedern der Standespolitik befeuert wurden. Ohne Zuständigkeit für die vertragszahnärztliche Versorgung und den Sicherstellungsauftrag verkündeten einzelne Protagonisten, dass in den Praxen ausschließlich nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt werden dürften, während andere in den Medien den Eindruck erweckten, unter Beachtung der Hygienerichtlinien könne man so weiterarbeiten wie bisher. Aus Sorge vor Infektionsrisiken des Praxisteams und der Patientinnen und Patienten und vor dem Hintergrund fehlender oder zur Neige gehender Schutzausrüstungen in Kombination mit sich ändernden Risikobewertungen des Robert Koch- Instituts im Hinblick auf zahnärztliche Behandlungen, wurden in Teilen der Kollegenschaft Rufe nach Praxis- schließungen laut. Angefacht von interessierten Kreisen mündeten diese in Petitionen und Kettenbriefen an die Politik, wobei man damit wohl fälschlicherweise auch die Hoffnung verband, im Fall einer Praxisschließung wirtschaftlich umfänglich entschädigt zu werden. Von Beginn der Krise an stellten die Bundes- und Landes- organisationen umfassende und aktuelle Informationen zu Verhaltensempfehlungen und Hilfsangeboten für die Kollegenschaft auf ihren Homepages zur Verfügung und richteten Hotlines für Patienten und Zahnärzte- schaft ein. In großer Einmütigkeit erinnerten KZBV und BZÄK daran, dass medizinisch erforderliche Behand- lungen auch und gerade in Krisenzeiten sichergestellt werden müssten und appellierten an die Kollegenschaft, unter strenger Anwendung der Hygienerichtlinien den ethischen und beruflichen Verpflichtungen als Heilberufler nachzukommen und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Um das Infektionsrisiko in den Zahnarztpraxen zu reduzieren, bauten die KZBV und die KZVen in kürzester Zeit ein bundesweites Netz von Behandlungszentren in Kliniken und zahnärztlichen Schwerpunktpraxen auf, um hier die Schmerz- und Notfallversorgung von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten zu konzentrieren. Die KZBV ließ sich frühzeitig vom BMG ermächtigen, selbst fehlende Schutzausrüstungen zu beschaffen, um den Sicherstellungsauftrag weiterhin erfüllen zu können. Mit dem Spitzenverband der Krankenkassen wurde ein Vertrag über die Finanzierung der für die Schwerpunktpraxen bereitzustellenden Schutz- ausrüstungen und parallel eine Vereinbarung mit dem BMG getroffen, diese über das Bundesbeschaffungsamt bereitzustellen. Die Beschaffung von Schutzausrüstung hat sich für uns als eine Sisyphusaufgabe auf einem leer gefegten und von Betrügern wimmelnden Weltmarkt herausgestellt. Diese große Herausforderung konnte be- wältigt werden, die Ausstattung der Schwerpunktpraxen ist inzwischen erfolgt. Deutliche Vereinfachungen, die zwischenzeitlich im Bundesmantelvertrag bei der Verordnung von Krankentransporten vereinbart werden konnten, entlasten in diesen Krisenzeiten die Praxen von Bürokratie und reduzieren die Prozesse. Neben der Sicherstellung der Versorgung gilt es, mit allen Kräften die Existenzsicherung der vertragszahn- ärztlichen Praxen zu gewährleisten. Rechtzeitig hat die KZBV ein Existenzsicherungskonzept erarbeitet und schon in den wöchentlich stattfindenden Besprechungen, zu denen Bundesgesundheitsminister Spahn bis zum Lockdown Mitte März regelmäßig eingeladen hatte, die Forderung nach einem Schutzschirm für die Zahn- ärzteschaft gestellt. In der Folge haben wir versucht, die Politik dazu zu bewegen, die von uns vorgeschlagenen Regelungen in das Covid-19-Krankenhausentlastungs- gesetz zu integrieren. Ungeachtet der Tatsache, dass dies bekanntermaßen nicht geschehen ist, hat die KZBV umgehend Verhand- lungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen mit dem Ziel, zu einer gemeinsamen bundesweiten Foto: Axentis.de Die Krise ist noch nicht vorbei 06 | LEITARTIKEL

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