Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10
zm 110, Nr. 10, 16.5.2020, (972) EINE SITUATIONSANALYSE WENN DAS GEMEINWOHL BITTER WIRD Deutsche Zahnärzte sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Aber was ist eigentlich Gemeinwohl? Ist Pflicht im Zeitalter des Trend- wortes Work-Life-Balance noch eine Kategorie des Handelns und der Erwerbstätigkeit? Den Deutschen sagt man nach, sie seien besonders pflichtbewusst, ordnungsliebend und um die Einhaltung von Regeln und Gerech- tigkeit bemüht. Es soll einen nationalen Konsens für diese Regeln geben, nach dem „man“ sich an diese Regeln hält und keine umfassende Polizei zur Überwachung nötig ist. Man schmeißt den Abfall nicht in die Landschaft, trennt den Müll und „kehrt“ das Treppenhaus nach Plan. Das deutsche Steuerrecht soll das kompli- zierteste der Welt sein, weshalb wir auch die meisten Steuerbera- ter der Welt haben. Bei allem Pflichtbewusstsein und Willen zur Regeleinhaltung: Ganz ohne Kontrolle geht es auch nicht. Darum gibt es nach den Behörden, in denen Beamte mit der Überwa- chung des Staatwesens beauftragt sind, auch „Kammern“, in de- nen Berufsangehörige eine Selbstverwaltung nach demokratischen Regeln durchführen und so ihre eigenen Belange regeln und mit Behörden und Regierungen absprechen oder verhandeln. Die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung sind „Körperschaften öffentlichen Rechts“. Wir Zahnärzte verwalten uns selbst und bezahlen die Verwaltung auch selbst. Unser staatlich geregeltes Gesundheitswesen sieht vor, dass es gesetzliche Krankenkassen gibt (GKV) und daneben auch private Krankenversicherungen (PKV) und eine „Beihilfe“ für Beamte. Die Honorare der Zahnärzte werden nach GKV-Bema bzw. PKV-GOZ berechnet. Ausnahmen gibt es dazu noch für Berufs- genossenschaften, Polizeibeamte … In vielen anderen Staaten beneidet man uns Deutsche wegen unserer Gesundheitsversorgung. In anderen Staaten muss man erst einmal eine „Eintrittsgebühr“ bezahlen oder eine Kreditkarte vorlegen, bevor man in eine Praxis oder ein Krankenhaus gelassen wird. Wir Zahnärzte sind Dienstleister höherer Art; die Bevölkerung setzt Vertrauen in uns, dass wir sie korrekt untersuchen, beraten, behandeln, unsere Dienstleistung fair berechnen und nicht nach maximalem Profit orientieren. Zahnärzte sollen selbstständig tätig sein, ihre Praxis nach behörd- lichen Vorgaben einrichten, Personal einstellen und den Betrieb führen. Das Ganze sollen wir per Kredit finanzieren und über einen längeren Zeitraum abbezahlen. Gleichzeitig sollen wir für die Instandhaltung und für neue Erkenntnisse der hygienischen Betriebsführung Rücklagen bilden und für unsere Altersversorgung sparen und auch für eine Praxisausfallzeit wegen Krankheit des Inhabers finanzielle Rücklagen bereithalten. Natürlich ist die Datensicherheit zu gewährleisten und muss gleichzeitig ein optimaler Zugang zu Patientendaten ermöglicht werden, wenn Patienten oder gesetzliche Kontrollinstanzen es wünschen. Wir sollen für die Kinder präventiv tätig werden, ggf. deren Eltern beraten, Karies und andere Krankheiten vermeiden helfen und den Pflegebedürftigen zur Seite stehen, auch wenn die Dienstleistung umständlich und beschwerlich ist. Außerhalb der normalen Arbeitszeiten sollen wir einen Notdienst für die Bevölkerung bieten. Damit die Qualität unserer Leistungen stimmt, sind wir zur Fortbildung verpflichtet und müssen sie nachweisen. Checklisten sind für den Betrieb zu führen und ggf. vorzuweisen. Wer diese Zeilen liest, beginnt zu zweifeln: Ist dieser Beruf nicht neben den zahnärztlich-medizinischen Tätigkeiten sehr auf- wendig? Es gibt sehr viele Pflichten, Verpflichtungen, ethisch- moralische Verantwortung. Lohnt sich das Ganze? Die meisten Deutschen sind angestellt tätig oder Beamte. Journalisten und Gesundheitspolitiker müssen selten ihren Betrieb finanzieren. Laut dem Statistischen Jahrbuch 2019 der KZBV lag der Median des Durchschnittseinkommens der Zahnärzte vor Steuern bei 144.000 Euro; 43 Stunden/Woche sind die Praxisinhaber dafür tätig. Laut Internet-Suchmaschine gehören Personen zu den „Spitzenverdienern“, wenn sie mehr als 180.000 Euro/Jahr verdienen, wobei dabei nicht berücksichtigt wird, ob sie angestellt oder selbstständig sind. Egal, welche Einkommenstabelle ausgesucht wird, Zahnmediziner gehören zumindest zu den „Besserverdienern“. Verdient man als Single im Monat 3.440 Euro netto, gehört man bereits zu den einkom- mensstärksten zehn Prozent in Deutschland. Der Zahnarzt-Beruf scheint sich also zu lohnen („Besserverdiener“), wenn man der Statistik trauen kann. Nur wenige Praxen gehen pleite. Natürlich zeigt die Statistik eben, dass es auch Zahnärzte mit unterdurch- schnittlichem Einkommen gibt. Ob sie die Pflichten, die Verant- wortung und die mentalen und körperlichen Belastungen gerne tragen und gut schlafen können? Ob der Fachkräftemangel höhere Personalkosten und geringere Überschüsse verursacht, ob die Wartungen und Validierungen für technisches Gerät zu Buche schlagen, ob die Digitalisierung neue kostenpflichtige Software-Updates erfordern – die Ein- kommensstatistik im Jahrbuch 2019 bezieht sich auf das Abrechnungsjahr 2016. Diejenigen Zahnärzte, die schon Kredite aufgenommen haben und in der Tretmühle strampeln, um sie abzubezahlen, um Rücklagen für die beschriebenen Reparaturen, Neuerungen und Krankheitsrisiken zu bilden und die sich immer wieder Gedanken über die Betriebswirtschaftlichkeit machen, insbesondere, wenn Personal kündigt, – diese Zahnärzte empfinden ihr Einkommen als wirklich hart erarbeitet. Die körperlich und mentale Arbeit am Patienten und Behandlungsstuhl ist schon anstrengend. Die ansteigende Last an Verwaltungs-, Qualitäts-Nachweisen und Durchführungsvorschriften kommt hinzu. Wenn dann in den Medien und der Öffentlichkeit das Zahnärzteeinkommen als unverhältnismäßig hoch bewertet wird, mit Häme das längst nicht mehr stimmende Bild aus den 1970er Jahren vom porschefahren- den Zahnarzt mit Ferienhaus auf Sylt verbreitet wird, dann wird die Verpflichtung zum Handeln für das Gemeinwohl eine saure Pflicht. Das ärztliche Streben, Krankheit durch Prävention und Aufklärung zu vermeiden, minimalinvasiv zu heilen und den Nutzen von Therapien zuallererst im Interesse des Patienten zu bewerten, sind ethische Grundsätze. Der „Ehrenkodex der Hamburger Zahnärzteschaft“ versuchte schon 2008 die Pflichten und das Gemeinwohl in den zahnärztlichen Tätigkeiten anschaulich und einfach zu formulieren. 10 | LESERFORUM
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